IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 31. Dezember 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2010, Az. 1 U 833/09
    § 305 c BGB, § 307 BGB

    Das OLG Koblenz hat entschieden, dass eine in – zwischen Unternehmern geltenden – Allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergelegte Vereinbarung, wonach über Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ein Schiedsgericht unter Ausschluss des Rechtsweges nach den Bestimmungen der §§ 1025 ff. ZPO entscheidet, als solche keine überraschende (§ 305c BGB) oder unangemessene (§ 307 BGB) Benachteiligung des Vertragspartners darstellt; insbesondere müsse auch kein besonderes Bedürfnis für die Einsetzung eines Schiedsgerichts seitens des Verwenders vorliegen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Februar 2009

    EuGH, Urteil vom 10.02.2009, Az. C?185/07
    EG-VO Nr. 44/2001 (EuGVVO)

    Der EuGH hat entschieden, dass ein gerichtliches Verbot, ein Gerichtsverfahren in einem anderen Vertragsstaat der EU einzuleiten oder fortzuführen, weil ein solches Verfahren gegen eine Schiedsvereinbarung verstößt, nicht vereinbar ist mit der EG-Verordnung Nr. 44/2001 (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: EuGH). Zum Sachverhalt: Im August 2000 kollidierte ein der Firma West Tankers gehörendes Tankschiff, welches von der italienischen Firma Erg Petroli SpA gechartert worden war, in einem italienischen Hafen mit einer der Firma Erg gehörenden Mole und verursachte dort erhebliche Schäden. Für den Chartervertrag des Tankers war die Geltung des englischen Rechts vereinbart worden, und er enthielt eine Schiedsklausel, die ein Schiedsverfahren in London vorsah. Die Versicherungen der Firma Erg, Allianz und Generali, beglichen den Schadensersatz in Höhe der Versicherungssumme.  Die Versicherungen erhoben am 30.07.2003 eine Klage gegen die Firma West Tankers vor einem für den Hafenbereich zuständigen italienischen Gericht, um die von ihnen an die Firma Erg gezahlten Beträge zurückzuerlangen. Die Versicherungen argumentierten, sie seien qua gesetzlichem Forderungsübergang nach Art. 1916 des italienischen Zivilgesetzbuchs in die Rechte der Firma Erg eingetreten. West Tankers erhob dagegen die Einrede der Unzuständigkeit des genannten Gerichts wegen der geschlossenen Schiedsvereinbarung. (mehr …)

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