Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Köln: Nutzung einer Marke als Firmenschlagwort ausnahmsweise zulässigveröffentlicht am 24. Juli 2012
OLG Köln, Urteil vom 05.11.2010, Az. 6 U 67/10
§ 37 HGB
Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Firma („X G GmbH & Co. KG“) im Rechtsverkehr eine auf sie eingetragene Marke als Firmenschlagwort benutzen darf, wenn die Art und Weise der Benutzung nicht den Verkehr zu der Annahme verleitet, es handele sich um die vollständige Firmierung. Dies sei auch bei Angabe der Marke zusammen mit Adresse und Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) dann nicht der Fall, wenn die Markenbezeichnung in Fettdruck, Großbuchstaben und in einer im Vergleich zum sonstigen Text deutlich größeren Schrift präsentiert werde und an der Markenbezeichnung ein grafisches Element angebracht sei. Da Firmenbezeichnungen nur aus Worten bestünden, könne durch die grafische Gestaltung nicht der irrige Eindruck der vollständigen Bezeichnung entstehen. Zum Volltext der Entscheidung: - BGH: Die Bezeichnung „Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V.“ begründet noch keine Verwechselungsgefahr mit der Bezeichnung „Verbraucherzentrale Bundesverband“veröffentlicht am 13. September 2010
BGH, Urteil vom 31.03.2010, Az. I ZR 36/08
§§ 5 Abs. 2; 15 Abs. 2 und 4 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass die Bezeichnung „Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V.“ keine Verwechselungsgefahr mit der Bezeichnung „Verbraucherzentrale Bundesverband“ begründet. In Bezug auf den isoliert angegriffenen Bestandteil der Gesamtbezeichnung („Verbraucherzentrale“) sei es zwar richtig, dass kennzeichenrechtlicher Schutz nicht nur der vollständige Vereinsname, sondern auch eine aus ihm abgeleitete – für sich genommen unterscheidungskräftige – Kurzbezeichnung beanspruchen könne, die der Verein entweder selbst im geschäftlichen Verkehr benutze oder die geeignet sei, dem Verkehr als Kurzbezeichnung zu dienen. Vorliegend könne aber durch Kombination mit anderen Begriffsbestandteilen ausreichend Unterscheidungskraft bewirkt werden. Zum Volltext der Entscheidung: