Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Köln: „Offenbarung“ der Schwangerschaft einer Schauspielerin durch die Presse verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrechtveröffentlicht am 2. März 2016
LG Köln, Urteil vom 03.06.2015, Az. 28 O 466/14
§ 1004 BGB, § 823 Abs. 2 BGB; § 22 KUG, § 23 KUG; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 GGDas LG Köln hat entschieden, dass die Veröffentlichung eines Fotos einer Schauspielerin, welches im Trailerbereich eines Filmsets aufgenommen wurde und die Abgebildete mit einem angeblichen „Babybauch“ zeigt sowie die dazugehörige Berichterstattung „Schwanger oder nicht? K kugelt sich vor die Kamera“ die Persönlichkeitsrechte der Schauspielerin verletzt. Das Vorliegen einer Schwangerschaft gehöre zum Kernbereich der Privatsphäre, so dass die Rechte der Klägerin das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegen würden. Einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 7.500,00 EUR erachtete das Gericht als angemessen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Memmingen: Unterlassungsanspruch und Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 EUR bei Mobbing unter Schülern im Internet / Cybermobbingveröffentlicht am 5. Oktober 2015
LG Memmingen, Urteil vom 03.02.2015, Az. 21 O 1761/13
§ 253 Abs. 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, § 827 BGB, § 828 Abs. 3 BGB, § 1004 Abs. 1 BGBDas LG Memmingen hat entschieden, dass auch ein Schüler zur Unterlassung und zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet sein kann, wenn er einen anderen Schüler im Internet erheblich beleidigt („mobbt“). Die verfahrensgegenständlichen Äußerungen lassen vermuten, dass die betroffenen Schüler nicht die Waldorfschule besuchten. Entgegen gängiger Klischees verhalf dem minderjährigen Täter nicht zur Entlastung, dass Verletzungen des Persönlichkeitsrechtes unter Kindern nicht uneingeschränkt nach den für Volljährigen geltenden Maßstäben beurteilt werden können, weil unter Kindern der Gebrauch von Schimpfwörtern oder von Formulierungen, die strafrechtlich als Beleidigungen einzuordnen sind, oft üblich ist. Auch dass sie in gewissem Umfang Teil einer jugendtümlichen Sprache und geprägt auch von einem noch kindlichen bzw. jugendtypischen Verhalten seien, in dem sich häufig eine gewisse Sorglosigkeit der Äußerung offenbare, half dem Täter nicht. Denn ein immerhin bereits deliktsfähiges Kind wisse durchaus, dass ein Schimpfwort eine Herabsetzung des anderen Kindes bedeutet, dass damit eine Abwertung seiner Person verbunden und auch gewollt sei, und es wisse auch, dass die Nachhaltigkeit einer solchen Herabsetzung durch ihre Einstellung in das Internet und den „öffentlichen Pranger“ massiv verstärkt werden könne, obwohl genau diese Verstärkung unrechtmäßig sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG München: Wer einem Taxifahrer Geld in den Mund steckt, riskiert Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungenveröffentlicht am 18. September 2015
AG München, Urteil vom 30.04.2015, Az. 213 C 26734/14
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas AG München hat einen Fahrgast, der einem Taxifahrer Geld in den Mund zu stecken versuchte und den Taxifahrer dabei verletzte, zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 500 EUR verurteilt. Zur Pressemitteilung des AG München vom 11.09.2015: (mehr …)
- BGH: Auch zufällig im Hintergrund abgebildete Urlauber haben Unterlassungsanspruch gegen Zeitung, die auf dem Foto eigentlich nur einen Prominenten zeigen willveröffentlicht am 24. Juni 2015
BGH, Urteil vom 21.04.2015, Az. VI ZR 245/14
§ 823 BGB, § 1004 BGB; § 22 KUG, § 23 KUGDer BGH hat entschieden, dass identifizierbare, nicht-prominente Personen, die sich zufällig in der Nähe eines Prominenten bei dessen Ablichtung durch einen Paparazzo befinden, grundsätzlich Anspruch auf Unterlassung der Bildveröffentlichung haben. Die Abgebildete hätte durch Verpixelung oder Augenbalken unkenntlich gemacht werden müssen. Eine dadurch entstehende „Störung der Atmosphäre“ mochte der Senat nicht erkennen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Kein Schmerzensgeld für früheren Finanzbeamten, dem der Pressesprecher des Finanzministeriums gegenüber der Presse „Verfolgungswahn“ attestiertveröffentlicht am 28. Juli 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.07.2014, Az. 1 U 156/12
§ 839 BGB, § 1004 BGB
Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass einem früheren Finanzbeamten gegen das Land Hessen kein Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts zusteht, wenn der Pressesprecher des Finanzministeriums persönliche Daten über seinen Gesundheitszustand an die Presse weitergibt. Zur Pressemitteilung vom 23.07.2014: (mehr …) - BGH: Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer sogenannten Verdachtsberichterstattungveröffentlicht am 5. Februar 2014
BGH, Urteil vom 17.12.2013, Az. VI ZR 211/12
Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GG; § 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB; § 186 StGBDer BGH hat entschieden, dass die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auch durch Weiterverbreitung eines persönlichkeitsrechtsverletzenden Beitrags eines Dritten erfolgen kann. Für die Höhe der daraus folgenden Geldentschädigung sei es unerheblich, so der Senat, ob der Eingriff im Internet oder in Printmedien erfolge. Im Übrigen führte der BGH erneut und sehr ausführlich zum rechtlichen Rahmen der (noch zulässigen) Verdachtsberichterstattung aus. Zum Volltext der 45-seitigen Entscheidung: (mehr …)
- LAG Rheinland-Pfalz: Arbeitgeber darf Belegschaftsfoto auch nach Ausscheiden einzelner Arbeitnehmer verwenden / Kein Schmerzensgeldanspruch des Arbeitnehmersveröffentlicht am 24. Oktober 2013
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.11.2012, Az. 6 Sa 271/12
§ 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S.2 BGB analog, § 22 KuG, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GGDas LAG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Arbeitgeber auch nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses ein Gruppenbild der Betriebsangehörigen zu Werbezwecken verwenden darf, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Bestehens des Arbeitsverhältnisses seine Einwilligung in eine solche Aufnahme erteilt hat und er in dem Bild nicht individuell optisch oder namentlich herausgestellt wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Frankfurt/Oder: Bodyguard erhält Schmerzensgeld, wenn er bei Fernhaltung eines Paparazzos Verletzung erleidetveröffentlicht am 1. Oktober 2013
LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 25.06.2013, Az. 16 S 251/12
Art. 1 GG, § 823 BGB, § 1004 BGB, § 227 BGBDas LG Frankfurt/Oder hat entschieden, dass Trauerfeierlichkeiten grundsätzlich als ein der Privatsphäre zugehöriger Vorgang anzusehen sind und wegen des dabei bestehenden hohen emotionalen Drucks einen besonderen Schutz gerade dieses Moments genießen. Der Friedhof biete auch ein hinreichendes Maß an Abgeschiedenheit von der breiten Öffentlichkeit. In der Folge sprach die Kammer einem Bodyguard, der eine Beerdigung vor einem Paparazzo abgeschirmt und bei einer körperlichen Auseinandersetzung mit diesem verletzt worden war, ein Schmerzensgeld von 600,00 EUR zu. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Haribo muss Verbraucher Schadensersatz zahlen, nachdem sich dieser an einem Weingummi zwei Zähne abbrichtveröffentlicht am 24. Mai 2013
OLG Hamm, Urteil vom 23.05.2013, Az. 21 U 64/12
§ 1 Abs. 1 PHG, § 8 S.1, S. 2 PHGDas OLG Hamm hat entschieden, dass Haribo einem Verbraucher gegenüber schadensersatzpflichtig ist und 2.000,00 EUR Schmerzensgeld zu bezahlen hat, nachdem dieser einen Haribo-Weingummi konsumiert, dabei auf einen im Weingummi befindlichen Fremdpartikel (wohl Putz von der Fabrikhallendecke) gebissen und sich in der Folge zwei Zähne beschädigt hatte. Zur Pressemitteilung des Senats: (mehr …)
- LG Hamburg: Zum Anspruch auf Schadensersatz wegen Pressebericht, wenn ohne Beweis herabwürdigend über angebliches Sex-Verbrechen berichtet wirdveröffentlicht am 15. Mai 2013
LG Hamburg, Urteil vom 28.05.2009, Az. 324 O 733/09
§ 823 Abs. 1 BGB; § 186 StGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GGDas LG Hamburg hat entschieden, dass die Berichterstattung über einen Professor, der in Thailand des sexuellen Vergehens an Minderjährigen beschuldigt wurde, mit den Worten „der deutsche Herr Professor Sexschwein“ oder „das Gesicht eines Sex-Monsters“ mit begleitender Bildberichterstattung einen Schadensersatzanspruch auslöst. Die erhobenen Vorwürfe haben nicht bekräftigt werden können, die Polizei habe die Ermittlungen eingestellt. Die Berichterstattung verletze das Persönlichkeitsrecht, weil der Kläger in entwürdigender und die Intimsphäre verletzender Weise an den Pranger gestellt werde. Eine Entschädigung von 40.000,00 EUR sei angemessen. Zum Volltext der Entscheidung: