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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. November 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 12.11.2014, Az. VIII ZR 42/14
    § 138 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass eine eBay-Auktion nicht ohne Weiteres vorzeitig abgebrochen werden kann, weil der Verkäufer außerhalb der Plattform einen anderen Käufer für das Produkt gefunden habe, der gewillt sei, mehr als die Preisobergrenze (555,55 EUR) zu zahlen. Im vorliegenden Fall hatte ein Bieter, der mit 1,00 EUR auf die Auktion geboten hatte, bevor sie abgebrochen wurde, Schadensersatz in Höhe von 5.250,00 EUR für die notwendig gewordene, anderweitige Beschaffung eines Pkw gefordert und zugesprochen bekommen. Der Verkäufer hatte argumentiert, es liege auf Seiten des Käufers auf Grund des groben Missverhältnisses zwischen dem Maximalgebot des Käufers und dem Wert des Versteigerungsobjekts eine verwerfliche Gesinnung des Bieters im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB vor. Der BGH lehnte dies ab. Zur Pressemitteilung Nr. 164/2014 vom 12.11.2014: (mehr …)

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