IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 7. November 2014

    EuGH, Beschluss vom 11.09.2014, Az. C-521/13
    Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Der EuGH hat entschieden, dass ein aus roten Schnürsenkelenden bestehendes Zeichen nicht als Gemeinschaftsmarke angemeldet werden kann. Es sei auf Grund mangelnder Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Bei solchen dreidimensionalen Marken, die aus dem Erscheinungsbild der Ware selbst bestehen und grafische oder Wortelemente fehlen, schließe der Durchschnittsverbraucher gewöhnlich nicht auf die Herkunft der Ware. Dies sei nur dann der Fall, wenn die Marke erheblich von der Norm oder der Üblichkeit der Branche abweiche. Letzteres sei vorliegend jedoch nicht der Fall. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

I