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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 27. November 2014

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.11.2014, Az. 11 U 106/13
    § 4 UrhG, § 97a UrhG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass für Seminarunterlagen urheberrechtlicher Schutz als Sammelwerk bestehen kann, wenn durch die Auswahl und Anordnung der Einzelwerke eine geistige Schöpfung manifestiert wird. Diese übersteige die Summe der Einzelwerke, die vorliegend zumeist aus Fotografien und Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art bestünden, in einer Weise, die die Schutzfähigkeit begründe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. Oktober 2014

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.05.2014, Az. I-20 U 174/12
    § 97 Abs. 1 UrhG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass in der unerlaubten wörtlichen Übernahme eines langen Werbetextes eine Urheberrechtsverletzung liegt. Zwar beschreibe der Text vorliegend hauptsächlich Produkteigenschaften, jedoch liege in der Gesamtheit des Textes (z.B. Reihenfolge der Beschreibungen, Auswahl der Formulierungen) eine geistige Schöpfung, so dass Urheberrechte entstehen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 3. April 2014

    LG Oldenburg, Urteil vom 05.06.2013, Az. 5 O 3989/11
    HOAI; § 812 Abs. 1 BGB, § 818 Abs. 2 BGB; § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG, § 16 UrhG

    Das LG Oldenburg hat entschieden, dass ein Hausboot ein Werk der Baukunst darstellt und der Nachbau desselben Urheberrechte verletzt. Dies sei auch dann der Fall, wenn das schwimmende Bauwerk durch ein Wohn- und Geschäftshaus auf festem Boden nachgebildet werde. Als Maßstab für die als Schadensersatz zu zahlende Lizenzgebühr diene die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 27. November 2012

    LG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2012, Az. 12 O 426/11
    § 97 UrhG, § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG, § 2 Abs. 2 UrhG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Architekt keine Urheberrechtsansprüche an Teilen einer wieder aufgebauten Schlossruine wie z.B. Deckenanstriche, Farbgebung, Verglasung u.a. geltend machen kann. Das Gericht führte dazu aus, dass sich bei geschützten Gebäuden der Urheberrechtsschutz in der Regel auf die Grundstruktur des Baukörpers und die Fassadengestaltung beziehe. Im Inneren des Gebäudes würden häufig nur der Eingangsbereich oder das Treppenhaus Urheberrechtsschutz genießen, die einzelnen Zimmer des Gebäudes seien meist nicht selbstständig geschützt. Der Urheber erhalte nur dann Schutz für Werkfragmente oder -elemente, wenn diese auch bei isolierter Betrachtung den notwendigen Grad an Individualität aufwiesen. Vorliegend habe der Kläger nicht darlegen können, worin bei den von ihm monierten Elementen die individuelle Schöpfung liegen solle. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. April 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 14.10.2011, Az. 6 U 128/11
    § 97 Abs. 1 UrhG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Inhaber der urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutzrechte, die sich aus der Schaffung der „Pippi Langstrumpf“-Romane ergeben, einem Einzelhandelsdiscounter verbieten können, Werbung für Karnevalskostüme mit einem Lichtbild zu machen, welches ein als „Pippi Langstrumpf“ verkleidetes Mädchen zeigt. Die literarische Figur der „Pippi“ genieße urheberrechtlichen Schutz und die von der Antragsgegnerin verwendete Abbildung sei als unfreie Bearbeitung der literarischen Figur „Pippi Langstrumpf“ einzustufen, welche die Antragsgegnerin nur mit dem Einverständnis der Antragstellerin hätte vervielfältigen oder öffentlich zugänglich machen dürfen. Die Züge der literarischen Figur „Pippi Langstrumpf“ seien in dem angegriffenen Lichtbild deutlich sichtbar, während selbständige neue Züge kaum erkennbar seien; es handele sich daher nicht um ein neues eigenständiges Werk. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. November 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 20.03.2009, Az. 6 U 183/08
    § 2 Abs. 1 UrhG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass Computergrafiken in vielen Fällen kein Urheberrechtsschutz zukommt, weil die notwendige Gestaltungshöhe, die ein eigenständiges Werk auszeichnet, nicht erreicht wird. Auf die Art und Weise der Erstellung komme es dabei nicht an, nur auf das sinnlich wahrnehmbare Ergebnis. Die Grafiken stellten 3-D-Messestand-Entwürfe dar. Dabei handelte es sich nach Auffassung des Gerichts weder um eine der im Gesetz beispielhaft aufgezählten Werkarten noch um eine persönliche geistige Schöpfung mit Werkqualität. Die Grafiken stellten lediglich eine handwerkliche oder routinemäßige Leistung bzw. Fleißarbeit dar, wenn diese auch noch so solide und fachmännisch erbracht sein möge. Die Gestaltungen wiesen keine über ihren praktischen Zweck hinausgehende starke ästhetische Wirkung auf, durch die sie über ein gefälliges und überzeugendes kunstgewerbliches Design hinaus bereits künstlerische Individualität erkennen ließen.

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  • veröffentlicht am 17. November 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Beschluss vom 22.06.2009, Az. 6 U 226/08
    §§ 2, 18 UrhG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass das Konzept einer Werbekampagne keinen urheberrechtlichen Schutz genießt. Die konkreten Ausformungen eines abstrakten Werbekonzepts könnten nicht im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt werden. Das Gericht stellte klar, dass das Urhebergesetz nicht alle Ergebnisse individueller geistiger Tätigkeit schütze, sondern nur Werke. Das Urheberrecht beziehe sich auf das Ergebnis einer schöpferischen Tätigkeit, nicht auf Konzepte, die lediglich als „Anleitung zur Formgestaltung gleichartiger Stoffe“ dienten. Einer in der Literatur vertretenen Auffassung, dass Werbekonzeptionen als komplexe Werke eigener Art, ähnlich wie Filmwerke, zu schützen seien, vermochte das Gericht sich nicht anzuschließen. Motive, Themen und Ideen müssten im Interesse der Allgemeinheit frei bleiben und von Jedermann benutzbar sein. Urheberrechtlicher Schutz komme lediglich dann in Betracht, soweit konkrete Werbegestaltungen vorliegen, bei denen die schöpferische Idee bereits in die Formgebung eingegangen sei.

  • veröffentlicht am 7. November 2008

    LG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2007, Az. 12 O 194/06
    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1; Abs. 2, § 49 Abs. 2 UrhG

    Laut einer Entscheidung des LG Düsseldorf kommt einer Tagesnachricht, insbesondere kurzen Teilen davon, nicht immer urheberrechtlicher Schutz zu. Im zu entscheidenden Fall hatte die Beklagte jeweils wenige Sätze oder Textpassagen von Meldungen, die von der Klägerin herausgebracht worden waren, übernommen oder zitiert und dabei auf die Klägerin als Quelle hingewiesen. Unter Einbeziehung der übernommenen Texte hatte die Beklagte eigene Meldungen oder Kommentare veröffentlicht. Das Gericht war der Auffassung, dass die „kurzen Textpassagen ihrerseits nicht die Anforderungen an eine urheberrechtliche Schutzfähigkeit einer sprachlichen Gestaltung erfüllen. Die konkrete entlehnte Textpassage muss indes für sich selbst die persönliche geistige Schöpfung darstellen.“ Bei Nachrichtenmeldungen, die lediglich eine Wiedergabe tatsächlicher Geschehnisse unter Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten sind, liegt nach Ansicht des Gerichts keine eigenschöpferische Gedankengestaltung zu Grunde.

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