Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Köln: Ausschreibungsunterlagen genießen keinen urheberrechtlichen Schutzveröffentlicht am 19. Februar 2015
LG Köln, Urteil vom 18.12.2014, Az. 14 O 193/14
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 13 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass Unterlagen für eine Ausschreibung (hier: Leistungsbeschreibung und Dienstleistungsangebot als Ausschreibungsunterlagen für das Vergabeverfahren „Bewachung“) wegen mangelnder Schöpfungshöhe keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Bei Gebrauchstexten wie im vorliegenden Fall könne zwar in Einzelfällen eine Schutzfähigkeit zu bejahen sein, wenn sie sich wegen ihres gedanklichen Konzepts von gebräuchlichen Standardformulierungen betreffend technische Produkte abheben. Dies sei vorliegend jedoch nicht der Fall gewesen. Beschränke sich die schöpferische Kraft eines Schriftwerkes allein auf den innovativen Charakter seines Inhalts, komme urheberrechtlicher Schutz nicht in Betracht. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Auch für militärische Lagepläne besteht ein Urheberrechtsschutzveröffentlicht am 26. November 2014
LG Köln, Urteil vom 02.10.2014, Az. 14 O 333/13
§ 97 Abs. 1 UrhG
Das LG Köln hat entschieden, dass militärische Lagepläne, wie sie die Bundeswehr / das Verteidigungsministerium als „Unterrichtung des Parlaments“ (UdP) vorlegt, urheberrechtlich geschützt sind. Daher könne eine Zeitung, die „geleakte“ UdPs online gestellt hatte, auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Zwar bestehe kein Schutz der inhaltlichen Informationen als Sprachwerk, da es sich dabei um eine Sammlung von Fakten und Tatsachen handele. Jedoch weise die Darstellungsform (Aufbau und Aufbereitung) eine hinreichende geistige Schöpfungshöhe auf. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Frankfurt a.M.: Zum urheberrechtlichen Schutz an Architektenplänenveröffentlicht am 24. März 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.01.2014, Az. 11 U 111/12
§ 15 UrhG, § 16 UrhG, § 17 UrhG, § 18 UrhG, § 19 UrhGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass der urheberrechtliche Schutz an Plänen eines Architekten jedenfalls nicht durch die einmalige Präsentation dieser Pläne durch den Auftraggeber verletzt wird. Es handele sich bei einer solchen Präsention an Kaufinteressenten weder um eine Vervielfältigung noch eine Veröffentlichung, so dass Schadensersatzansprüche nicht gegeben seien. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Karlsruhe: Zum Urheberrechtsschutz für Gebäudeveröffentlicht am 6. September 2013
OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.06.2013, Az. 6 U 72/12
§ 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG, § 2 Abs. 2 UrhG, § 97 UrhGDas OLG Karlsruhe hat sich in dieser Entscheidung damit befasst, wann ein urheberrechtlicher Schutz für Werke der Baukunst vorliegt. Im entschiedenen Fall wurde der Schutz für ein Mehrfamilienhaus abgelehnt, weil es nicht die notwendige Schöpfungshöhe erreiche und sich daher nicht ausreichend von der Masse des alltäglichen Bauschaffens abhebe. Versetzte Dachflächen, wie die Klägerin sie entworfen habe, seien keine ungewöhnlichen Erscheinungen mehr. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Berlin: Zum Urheberrechtsschutz von Bestandteilen eines Gutachtensveröffentlicht am 13. Februar 2013
LG Berlin, Urteil vom 03.07.2012, Az. 16 O 309/11
§ 97 UrhG, § 2 UrhG, § 72 UrhG, § 17 UrhGDas LG Berlin hat entschieden, dass ein Kfz-Schadensgutachten eines Sachverständigen unter bestimmten Umständen nicht dem Urheberrechtsschutz unterliegt. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn das textliche Gutachten nicht die erforderliche Schöpfungshöhe aufweise, was zu verneinen sei, wenn die Struktur des Textes durch den Zweck vorgegeben sei, die vorgefundenen Schäden und die zu ihrer Beseitigung erforderlichen Maßnahmen zu beschreiben. Die Sprache des Gutachtens beschränke sich vorliegend auf die nüchterne Mitteilung von Fakten, die in üblichen Formulierungen dargebracht würden. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Urheberrechtlicher Schutz technischer Lieferbedingungenveröffentlicht am 15. Januar 2013
BGH, Urteil vom 11.04.2002, Az. I ZR 231/99
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG, § 2 Abs. 2 UrhG, § 5 UrhG, § 97 UrhG; § 286 ZPODer BGH hat entschieden, dass auch technische Regelwerke urheberrechtlichen Schutz genießen können. Die hierfür notwendige Schöpfungshöhe liege nicht nur in der Art der Sammlung, Auswahl, Einteilung und Anordnung des Stoffes, sondern auch in der sprachlichen Vermittlung eines komplexen technischen Sachverhalts. Soweit der Adressat einer entsprechenden Urheberrechtsverletzung einwende, die Schutzfähigkeit entfalle, weil der Urheber auf vorbekanntes Formengut zurückgegriffen habe (vgl. BGH GRUR 1981, 820, 822 – Stahlrohrstuhl II), müsse dies detailliert dargelegt werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Die bloße Idee eines Werkes unterliegt keinem urheberrechtlichen Schutzveröffentlicht am 11. Januar 2013
OLG Hamburg, Urteil vom 17.10.2012, Az. 5 U 166/11
§§ 97 Abs. 1 UrhG, § 16 UrhG, § 17 UrhG
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass keine Verletzung des Urheberrechts vorliegt, wenn Idee und Thema einer bestehenden Fotocollage einer Werbeagentur für die Erstellung einer neuen Collage übernommen werden. Bei ausreichendem Abstand zum Originalwerk sei von einer freien Benutzung auszugehen. Nach den Umständen des Einzelfalls ist hier von einer verletzenden Werksübernahme abzugrenzen. Zitat aus den Gründen: - OLG Hamburg: Zum Urheberrechtsschutz von Webseitenveröffentlicht am 4. September 2012
OLG Hamburg, Urteil vom 29.02.2012, Az. 5 U 10/10
§ 2 Abs. 1 UrhG, § 69a UrhG, § 19a UrhGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass Webseiten, welche einem Gebrauchszweck dienen, als Werke der angewandten Kunst dem Urheberrechtsschutz unterfallen können. Um die erforderliche Schöpfungshöhe zu erreichen, müsse allerdings eine individuelle, sich vom alltäglichen Schaffen abhebende Geistestätigkeit in dem darstellerischen Gedanken zum Ausdruck kommen. Dabei könne auch ein geringes Maß an Eigentümlichkeit ausreichen. Vorliegend seien die Voraussetzungen für einen solchen Schutz jedoch nicht erfüllt. Z.B. könne die Farbauswahl (rot, weiß, grau) für eine gewerbliche Webseite nicht als so originell angesehen werden, dass die Klägerin diese im Rahmen eines Werkschutzes nach Urheberrecht für sich monopolisieren könnte. Zum Volltext der Entscheidung:
1. Webseiten, die einem Gebrauchszweck dienen, können allenfalls im Bereich der angewandten Kunst und nicht dem der „reinen“ (zweckfreien) Kunst als Werk schutzfähig sein. Dies hat zur Folge, dass für die Schutzwürdigkeit der Webseite die Schutzuntergrenze höher liegt als bei einem Werk der reinen Kunst.
- KG Berlin: Filmsequenz von Fluchtversuch aus der DDR ist nicht urheberrechtlich geschütztveröffentlicht am 21. Mai 2012
KG Berlin, Urteil vom 28.03.2012, Az. 24 U 81/11
§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG, § 2 Abs. 2 UrhG, § 72 UrhGDas KG Berlin hat entschieden, dass eine nicht nennenswert aufgearbeitete dokumentarische Filmaufnahme (hier: Fluchtversuch des Peter Fechter aus der ehemaligen DDR) als solche keinen urheberrechtlichen Schutz genießt. Zwar könne, so der Senat, die für die Annahme eines Filmwerks erforderliche persönliche geistige Schöpfung auch einem Film zugebilligt werden, der darauf abziele, ein wirkliches Geschehen im Bild festzuhalten. Dies setze aber voraus, dass er sich nicht in der bloß schematischen Aneinanderreihung von Lichtbildern erschöpfe, sondern dass er sich durch die Auswahl, Anordnung und Sammlung des Stoffes sowie durch die Art der Zusammenstellung der einzelnen Bildfolgen als das Ergebnis individuellen Schaffens darstelle. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Leipzig: Zum Urheberrechtsschutz des Architekten an Gebäuden gegen deren vollständigen Abrissveröffentlicht am 2. Mai 2012
LG Leipzig, Urteil vom 24.04.2012, Az. 05 O 3308/10
§ 2 UrhG, § 14 UrhG
Das LG Leipzig hat die Klage des Architekten Dr. h.c. Wolfgang Hänsch gegen die Stadt Dresden, gerichtet gegen den Abriss des Mehrzwecksaales des Kulturplastes in Dresden und den Bau eines neuen Konzertsaales auf Grund des Fehlens eines urheberrechtlichen Eingriffs abgewiesen. Zur Pressemitteilung 12/12 des LG Leipzig in Auszügen: (mehr …)