Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Celle: Der öffentliche Aufruf, den Castor-Transport durch Entfernung von Gleis-Schotter zu stören („Schottern“), ist strafbar / Keine geschützte Meinungsäußerung mehrveröffentlicht am 27. März 2013
OLG Celle, Beschluss vom 14.03.2013, Az. 31 Ss 125/12
§ 316 Abs. 1 Nr. 1 StGBDas OLG Celle hat entschieden, dass der öffentliche Aufruf zum „Schottern“ strafbar ist. Unter „Schottern“ wird die Entfernung der Schottersteine aus dem Gleisbett der Schienenstrecke verstanden, wodurch die Standfestigkeit des Gleisbettes derart beeinträchtigt werden soll, dass die Strecke unbefahrbar wird. Zur Pressemitteilung des Senats: (mehr …)