Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Bedienungsanleitungen können nach dem Urheberrecht geschützt seinveröffentlicht am 17. Juni 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 26.05.2015, Az. 11 U 18/14
§ 2 UrhG, § 15 UrhG, § 17 Abs. 2 UrhG, § 72 UrhG, § 97a UrhG; § 14 MarkenG, § 24 MarkenG; § 823 BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Bedienungsanleitung (hier: für Hebebühnen) dem Urheberrechtsschutz unterfallen kann. Voraussetzung dafür sei eine eigenschöpferische Gedankenformung und -führung des dargestellten Inhalts, welche vorliegend gegeben sei. Das unerlaubte Inverkehrbringen der Bedienungsanleitung durch die Beklagte verletze daher das Verbreitungsrecht der Klägerin. Da die Anleitung auch die Marke der Klägerin abbilde, liege zudem ebenfalls eine Verletzung von Markenrechten vor. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Hamburg: Bestimmte technische Beschreibungen auf Websites können Urheberrechtsschutz genießenveröffentlicht am 25. Juli 2011
LG Hamburg, Beschluss vom 30.06.2011, Az. 308 O 159/11
§§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2; 19a; 97 Abs. 1 S. 1 UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass beschreibende Texte auf einer Website – hier:„Beratung – Hallenbau“ und „Produktion – Stahlhalle“ urheberrechtlich geschützt sind. Zu bedauern ist, dass der Beschluss die Texte nicht ausführt. Die Grenze zwischen dem, was technisch vorgegeben ist und dem, was als Schriftwerk noch als „kleine Münze“ im Urheberrecht geschützt ist, ist fließend. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)