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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. Januar 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 16.08.2013, Az. 6 U 13/13
    § 4 Nr. 9 lit.b UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass der Vertrieb einer Waffelschnitte unter dem Namen „Knuss“, deren Aufmachung dem seit langen bekannten Produkt „Knoppers“ auffallend ähnelt, wegen einer unlauteren Rufausbeutung des bekannten Produkts zu untersagen ist. Die angegriffene Aufmachung der Antragsgegnerin lehne sich an die Gesamtanmutung der „Knoppers“-Produktverpackung in einer Weise an, die über eine bloße Übernahme der gestalterischen Grundidee hinausgehe und deshalb beim Verbraucher zu der unzutreffenden Vermutung einer Verbindung der Unternehmen führe. Zum Volltext der Entscheidung:

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