Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Berlin: Provisionszahlungen eines Buchhändlers an einen Schulförderverein verstoßen gegen die Buchpreisbindungveröffentlicht am 31. Juli 2014
LG Berlin, Urteil vom 07.07.2014, Az. 101 O 55/13
§ 9 Abs. 1 BuchPrG; § 3 UWG, § 4 Nr. 1 UWGDas LG Berlin hat entschieden, dass die Gewährung von Provisionszahlungen an einen Schulförderverein durch die Handelsplattform Amazon – für den Fall, dass Eltern und Schüler einer bestimmten Schule ihre Schulbücher über die Plattform erwerben – gegen die Vorschriften der Buchpreisbindung verstößt. Zwar zahlten Eltern und Schüler den vollen Preis für die jeweiligen Bücher, jedoch solle das Buchpreisbindungsgesetz auch einen Preiswettbewerb zwischen Händlern verhindern. Zudem liege eine unsachliche Beeinflussung von Eltern und Schülern vor, die zum Kauf über Amazon verleitet würden, um nicht den Eindruck zu erwecken, sie würden sich nicht solidarisch gegenüber ihrer Schule verhalten. Zum Volltext der Entscheidung: