Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Kiel: Schulnotenbewertung eines Arztes in einem Internetportal ist durch die Meinungsfreiheit geschütztveröffentlicht am 20. Januar 2014
LG Kiel, Urteil vom 06.12.2013, Az. 5 O 372/13
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BDSG, § 35 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 BDSG; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GGDas LG Kiel hat entschieden, dass die Bewertung von Ärzten in einem Internetportal durch ein Schulnotensystem in Hinblick auf unterschiedliche Kriterien wie Behandlung, Aufklärung, Praxisausstattung, Wartezeit u.a. zulässig und von der Meinungsäußerungsfreiheit geschützt ist. Es handele sich bei der Bewertung nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um schutzwürdige persönliche Wertungen, die lediglich an Tatsachen anknüpften. Zitat: