Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Hamm: Die Erhebung von Daten Minderjähriger durch eine Krankenversicherung im Rahmen eines Gewinnspiels ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 16. November 2012
OLG Hamm, Urteil vom 20.09.2012, Az. I-4 U 85/12
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 2 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass das Vorgehen einer Krankenkasse, die im Rahmen eines Gewinnspiels Daten von 15-Jährigen ohne Zustimmung der Eltern erhebt, um diese als Kunden werben zu können, wettbewerbswidrig ist. Dadurch werde die geschäftliche Unerfahrenheit von Minderjährigen zur Schaffung eines Marktvorteils ausgenutzt. Zum Volltext der Entscheidung: