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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. Oktober 2015

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2013, Az. I-2 U 92/11
    § 3 Abs. 1 UWG, § 9 S. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 3 UWG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Unternehmen wegen irreführender Werbung (Berufung auf ein zwischenzeitlich erloschenes Patent) gemäß § 9 UWG schadensersatzpflichtig sein kann. Die Beklagte habe mit den beanstandeten Werbeaussagen unwahre Angaben über Rechte des geistigen Eigentums gemacht und damit eine irreführende geschäftliche Handlung vorgenommen. Das verfahrensgegenständliche Patent sei wegen Nichtzahlung der Jahresgebühr erloschen. Der Wiedereinsetzung komme in dieser Hinsicht nicht die Wirkung zu, dass eine unwahre Angabe über den Patentschutz rückwirkend wahr werde. Auch liege ein Verschulden vor: Die unterbliebene Prüfung, ob das Patent noch Bestand habe, sei zumindest fahrlässig. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 23. Dezember 2010

    BGH, Urteil vom 22.07.2010, Az. I ZR 139/08
    § 823 Abs. 1 BGB

    Der BGH hat indirekt entschieden, dass die Kosten für die anwaltliche Abwehr einer unberechtigten Abmahnung nicht zu den erstattungsfähigen Posten des Abgemahnten gezählt werden, wenn es sich nicht um eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung handelt. Die Rechtslage der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung nach § 823 Abs. 1 BGB könne nicht auf andersgeartete rechtliche Abmahnungen übertragen werden. Zitat: „Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können unberechtigte Schutzrechtsverwarnungen einen rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nach § 823 Abs. 1 BGB darstellen (BGHZ 164, 1, 2 f. – Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH, Urteil vom 19.01.2006, Az. I ZR 98/02, GRUR 2006, 432 Tz. 20 = WRP 2006, 468 – Verwarnung aus Kennzeichenrecht II) und Ansprüche auf Unterlassung begründen (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.2006, Az. I ZR 217/03, GRUR 2006, 433 Tz. 17 = WRP 2006, 579 – Unbegründete Abnehmerverwarnung). Mit dem Widerklageantrag geht die Beklagte aber über Schutzrechtsverwarnungen hinaus, weil der Klägerin allgemein Beanstandungen verboten werden sollen. Von dem Begriff der Beanstandungen erfasst werden Rechtsverletzungen, die die Klägerin der Beklagten über das von dieser installierte VeRI-Programm meldet. Derartige Beanstandungen haben nicht die Qualität einer Schutzrechtsverwarnung und greifen … nicht in das Recht der Beklagten am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ein.“ Vgl. auch die Grundsatzentscheidung des Großen Senats beim BGH.

  • veröffentlicht am 30. März 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 11.02.2010, Az. 4 U 75/09
    § 823 Abs. 1 BGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass der von einer unberechtigten Schutzrechtsabmahnung Betroffene in der Regel Ersatz des Schadens, der auf Grund dieser Abmahnung enstanden ist, verlangen kann. Im entschiedenen Fall war die nunmehr klagende Firma wegen einer Markenrechtsverletzung im Bereich Schuhe in Anspruch genommen worden. Die streitgegenständlichen Schuhe waren eingesammelt, eingelagert und schließlich – da es sich um nunmehr unverkäufliche Saisonware handelte – vernichtet worden. Dies hatte für die Klägerin Gesamtkosten in Höhe von rund 175.000 EUR verursacht, welche sie nunmehr von der Beklagten erstattet verlangte. Dem Grunde nach gab das Gericht der Klägerin Recht. Die vorausgegangene Abmahnung sei unberechtigt gewesen, da eine Markenrechtsverletzung evident nicht vorgelegen habe. Mit dem Bundesgerichtshof sei davon auszugehen, dass die unbegründete Verwarnung aus einem Kennzeichenrecht ebenso wie eine sonstige unberechtigte Schutzrechtsverwarnung unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zum Schadensersatz verpflichten könne. Allerdings habe die Klägerin trotz wiederholter gerichtlicher Hinweise und vielfacher diesbezüglicher Rügen der Beklagten den mit der Klage geltend gemachten Schaden nicht substantiiert dargelegt und belegt, so dass die Klage insgesamt abzuweisen gewesen sei.

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  • veröffentlicht am 30. März 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG München, Beschluss vom 08.01.2008, Az. 29 W 2738/07
    §§
    678, 823 BGB, § 14 Abs. 2 MarkenG

    Das OLG München hat in diesem Beschluss die Grundsätze zusammengefasst, nach denen der Abgemahnte bei einer unberechtigten Schutzrechtsabmahnung die Kosten seines Rechtsanwalts zur Abwehr der Abmahnung erstattet verlangen kann. Anlass war ein vom LG München I abgelehnter Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe. Der Antragsteller war Student und verkaufte über eBay in einem Zeitraum von ungefähr vier Jahren insgesamt 25 Gegenstände. Im Sommer 2007 bot er mehrere gebrauchte Bekleidungsstücke, darunter zwei T-Shirts der Größe S mit dem Aufdruck X … über eBay an. Die Antragsgegnerin, die Inhaberin mehrerer deutscher Wortmarken X … unter anderem für Bekleidung war, sah darin eine Verletzung ihrer Markenrechte, weil diese T-Shirts nicht von ihr stammten. Sie mahnte den Antragsteller mit Rechtsanwaltsschreiben vom 19.07.2007 ab und forderte ihn zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Übernahme der Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 50.000,00 EUR auf. (mehr …)

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