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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 2. Dezember 2015

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 29.10.2015, Az. 6 U 96/15
    § 14 MarkenG, § 18 MarkenG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass das Kennzeichen „Multi Star“ für Küchenmaschinen markenmäßig benutzt werden kann, auch wenn beschreibende Anklänge bestehen. Gegen eine identische Verletzungsmarke könne ein Verfügungsantrag gleichwohl mangels Dringlichkeit unbegründet sein, wenn gleichzeitig ein Löschungsantrag gegen die Verletzungsmarke anhängig und mit der Nichtigerklärung der Marke unmittelbar zu rechnen sei. Vorliegend sei diese Voraussetzung jedoch nicht erfüllt. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 17. November 2015

    BGH, Urteil vom 27.03.2013, Az. I ZR 9/12
    § 4 Abs. 1 UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass das Urheberrecht an einem Sammelwerk nur dann verletzt ist, wenn das Werk hinsichtlich der Auslese und Anordnung des Stoffs eine persönliche geistige Schöpfung darstellt und der übernommene Teil gerade diese individuelle Auswahlkonzeption des Sammelwerkurhebers enthält. Vorliegend sei bei der Ausgabe eines Sonderbandes eines Fotografen zwar eine Auswahl der in einem vorherigen Sammelband verwendeten Fotos genutzt worden, jedoch wurde gerade nicht der dem Sammelband zu Grunde gelegten Thematik gefolgt. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 7. Juli 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 07.05.2015, Az. 6 U 39/14
    § 14 MarkenG, § 15 MarkenG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Wortmarke, die aus einer Kombination eines Eigennamens mit einem beschreibenden Bestandteil besteht („Neuro-Spine-Center X“) nicht mit einem jüngeren Zeichen verwechslungsfähig ist, welches mit dem beschreibenden Anteil übereinstimmt. Hinsichtlich einer angenommenen Schutzwirkung als Unternehmenskennzeichen hat das Gericht festgestellt, dass diese bei einer Arztpraxis auf die Region beschränkt sei, welche als Einzugsgebiet der Praxis gelte. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. März 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.09.2014, Az. 6 U 58/14
    Art. 4 EGV 40/94, Art. 5 EGV 40/94, Art. 10 EGV 40/94, Art. 19 EGV 40/94

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass bei Geschmacksmustern in einem Bereich mit hoher Musterdichte und geringem Schutzumfang (hier: Sportbrillen) auch bei abweichenden Gestaltungen Verletzungen in Betracht kommen, wenn sich die Abweichungen auf einen lediglich funktionalen Bestandteil (Schweißbremse) beschränken und ansonsten minimal sind. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. Dezember 2014

    OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 17.11.2014, Az. 6 W 96/14
    § 38 Abs. 2 DesignG; § 4 Nr. 9 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Schutzumfang eines Designs grundsätzlich gering ist, wenn nur ein geringer Gestaltungsspielraum besteht (hier: Schutzblech für Fahrradsattel). Er könne sich jedoch erweitern, wenn das Design vom bereits bekannten Formenschatz einen größeren – als zur Begründung der Eigenart erforderlichen – Abstand halte. Dies sei im entschiedenen Fall jedoch nicht zu bejahen gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 8. August 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Teilurteil vom 26.06.2014, Az. 6 U 17/13
    § 2 GeschmMG 2004, § 38 GeschmMG 2004

    Das OLG Frankfurt hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Möbelgriff der Beklagten die Rechte des Klägers an einem eingetragenen Design verletzte. Dazu stellte das Gericht zunächst fest, dass für Möbelgriffe ein weiter Gestaltungsspielraum bestehe, da dem Gestalter technisch wenige Grenzen auferlägen. Durch die hohe Musterdichte durch bereits vorhandene Gestaltungen in diesem Bereich könne die Gestaltungsfreiheit jedoch eingeengt sein, da unter den verschiedenen Designs nur geringe Abstände vorhanden seien. Vorliegend wurde eine Verletzung des Klagemusters bejaht. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 25. Februar 2014

    Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.06.2013, Az. 6 U 108/12
    Art. 10 Abs. 1 EGV 6/2002; § 4 Nr. 9 Buchst. a UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass bei einem Erzeugnis sowohl geschmacksmusterrechtlicher Schutz als auch wettbewerbsrechtlicher Schutz zugleich bestehen kann. Dabei komme es für den Schutz als Geschmacksmuster im Wesentlichen auf die hinterlegte Abbildung an. Sei diese schwarz-weiß, seien nicht zwangsläufig unterschiedliche farbliche Gestaltungen mit erfasst. Die wettbewerbliche Eigenart sei nur insoweit von Bedeutung, als dass konkurrierende Erzeugnisse gerade die Merkmale, die die wettbewerbliche Eigenart ausmachten, auch aufwiesen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 11. Juni 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt, Urteil vom 02.05.2013, Az. 6 U 91/11
    Art. 9 EGV 207/2009

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Marke, die lediglich aus einem Buchstaben („B“) in bestimmter grafischer Gestaltung besteht, grundsätzlich über eine durchschnittliche Kennzeichnungskraft verfügt und bei geringer Zeichenähnlichkeit (derselbe Buchstabe in anderer grafischer Gestaltung) für dieselben Waren oder Dienstleistungen nicht zwangsläufig eine Verwechslungsgefahr vorliegt. Verfüge die Marke jedoch über eine erhöhte Kennzeichnungskraft auf Grund intensiver Benutzung und Bekanntheit, liege eine Verwechslungsgefahr bei nicht wesentlicher Abweichung der grafischen Gestaltung der verletzenden Marke vor. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 25. Juli 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 19.06.2012, Az. C-307/10
    Richtlinie 2008/95/EG

    Der EuGH hat entschieden, dass bei einer Markenanmeldung, die sich auf eine oder mehrere
    Oberbegriffe der Überschrift einer/mehrerer Klassen der Nizzaer Klassifikation bezieht, ein Hinweis enthalten sein muss, ob sich die Anmeldung auf alle oder nur auf einige der in der alphabetischen Liste dieser Klasse aufgeführten Waren oder Dienstleistungen beziehen soll. Solle sie sich nur auf einige Waren oder Dienstleistungen beziehen, müsse der Anmelder angeben, welche Waren oder Dienstleistungen dieser Klasse beansprucht werden. Es müsse sichergestellt werden, dass die zuständigen Behörden und die Wirtschaftsteilnehmer allein auf Grundlage der Anmeldung den Umfang des Markenschutzes bestimmen können. In den verschiedenen Mitgliedsstaaten wird die Angabe von Oberbegriffen der Klassen in der Anmeldung zur Zeit noch unterschiedlich gehandhabt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 10. April 2012

    OLG Frankfurt, Urteil vom 23.02.2012, Az. 6 U 256/10
    § 14 MarkenG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Domain zahnwelt-dortmund.de gegen die Rechte an der Marke „Zahnwelt“ verstößt. Zwar habe die Klagemarke „Zahnwelt“ von Haus aus nur eine geringe Kennzeichnungskraft. Der Bestandteil „Zahn“ beschreibe lediglich die Art der angebotenen Leistungen. Bei dem hinzugefügten Bestandteil „welt“ handele es sich um einen Begriff, der – in Kombination mit einer Gattungsangabe (wie z.B. in „Möbelwelt“ oder „Reisewelt“) – häufig verwendet werde, um ein Unternehmen zu bezeichnen, das für sich ein breites Angebot von Waren oder Dienstleistungen in dem fraglichen Bereich beanspruche. Das Kennzeichen zahnwelt-dortmund.de hebe sich aber nicht einmal von dieser Not leidenden Marke ab: Ortszusätzen fehle, so der Senat, in der Regel jede Kennzeichnungskraft, da sie aus der Sicht des angesprochenen Verkehrs die – rein beschreibende – Funktion hätten, auf den Ort der Leistungserbringung hinzuweisen. Sie seien daher grundsätzlich auch nicht geeignet, innerhalb eines Kombinationszeichens, das einen weiteren kennzeichnungskräftigen Bestandteil aufweise, die prägende Wirkung dieses weiteren Bestandteils für das Gesamtzeichen oder die selbstständig kennzeichnende Stellung dieses weiteren Bestandteils innerhalb des Gesamtzeichens in Frage zu stellen. Zum Volltext der Entscheidung:

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