Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Berlin: Die Bezeichnung als „Spitzel, geisteskrank, schwachsinnig, russischer Nazi“ ist keine zulässige Meinungsäußerung, sondern eine Beleidigungveröffentlicht am 29. Juni 2011
Aktuelles Update zum Vorwurf der „Raubkopie“ (s. unten)
LG Berlin, Beschluss vom 21.06.2011, Az. 27 O 335/11
§§ 823 Abs. 1; 1004 Abs. 1 S. 2 BGB; § 185 StGB; Art. 2 Abs. 1; 1 Abs. 1 GGDas LG Berlin hat entschieden, dass die Bezeichnung als „Spitzel, geisteskrank, schwachsinnig, russischer Nazi“ keine zulässige Meinungsäußerung, sondern eine Beleidigung ist. Zum Volltext der einstweiligen Verfügung: (mehr …)