Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Köln: „Offenbarung“ der Schwangerschaft einer Schauspielerin durch die Presse verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrechtveröffentlicht am 2. März 2016
LG Köln, Urteil vom 03.06.2015, Az. 28 O 466/14
§ 1004 BGB, § 823 Abs. 2 BGB; § 22 KUG, § 23 KUG; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 GGDas LG Köln hat entschieden, dass die Veröffentlichung eines Fotos einer Schauspielerin, welches im Trailerbereich eines Filmsets aufgenommen wurde und die Abgebildete mit einem angeblichen „Babybauch“ zeigt sowie die dazugehörige Berichterstattung „Schwanger oder nicht? K kugelt sich vor die Kamera“ die Persönlichkeitsrechte der Schauspielerin verletzt. Das Vorliegen einer Schwangerschaft gehöre zum Kernbereich der Privatsphäre, so dass die Rechte der Klägerin das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegen würden. Einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 7.500,00 EUR erachtete das Gericht als angemessen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Die Werbeaussage „Schüßler-Salze … Sanfte Begleiter …“ ist ein irreführendes falsches Wirkungsversprechenveröffentlicht am 27. Februar 2013
OLG Hamm, Urteil vom 13.12.2012, Az. I-4 U 141/12
§ 3 HWG, § 4 HWG, § 5 HWG; § 3 UWG, § 8 UWG, § 12 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbeaussage „Schüßler-Salze … Sanfte Begleiter in der Schwangerschaft“ zu unterlassen ist. Es handele sich um ein falsches Wirkungsversprechen, welches die angesprochenen Verkehrskreise in die Irre führe. Eine unzulässige Werbung mit Anwendungsgebieten liege im streitigen Fall jedoch nicht vor, da die Schwangerschaft kein „Anwendungsgebiet“ im Sinne von § 5 Heilmittelwerbegesetz sei. Zum Volltext der Entscheidung: