Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- EuGH: Wird eine deutsche Marke nur in der Schweiz benutzt, gilt dies nicht als ernsthafte Benutzungshandlungveröffentlicht am 6. März 2014
EuGH, Urteil vom 12.12.2013, Az. C-445/12 P
Art. 8 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/200; Art. 10 Abs. 1 der Richtlinie 2008/95/EGDer EuGH hat entschieden, dass die Benutzung eines in Deutschlands geschützten Zeichens in der Schweiz nicht mit der ernsthaften Benutzung in Deutschland gleichzusetzen ist. Zwar gebe es ein Übereinkommen zwischen Deutschland und der Schweiz aus dem Jahre 1892, welches die Benutzung in dem jeweils anderen Staat der Inlandsbenutzung gleichsetze. Dieses Übereinkommen gelte jedoch nur zwischenstaatlich und habe keinen Einfluss auf das Gemeinschaftsrecht bei einer EU-Markenanmeldung, nach welchem ein Zeichen in dem Land, in dem es geschützt sei, benutzt werden müsse. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch kann auch gegen einen in der Schweiz ansässigen Sharehoster geltend gemacht werden / Filesharingveröffentlicht am 13. Juni 2011
OLG Köln, Urteil vom 25.03.2011, Az. 6 U 87/10
§ 101 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 3, Abs. 3, Abs. 7 UrhG; Art. 40 Abs. 1 EGBGB; Art. 12, 13 DSG (Schweiz)Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Sharehoster auch dann vor einem deutschen Gericht auf Auskunft in Anspruch genommen werden kann, wenn dieser seinen Geschäftssitz in der Schweiz hat. Dabei steht der Inanspruchnahme nicht entgegen, dass die Erteilung der begehrten Auskünfte durch sie gegen schweizerisches Datenschutzrecht verstoßen würde. Zitat: (mehr …)
- Schweiz: Schwerer Schlag gegen die Logistep AG als Ermittler von Filesharer-IP-Adressenveröffentlicht am 9. September 2010
Schweizer Bundesgericht, Urteil vom 08.09.2010
Art. 12; 13 DSGDas Schweizer Bundesgericht hat nach Klage des obersten Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeits-Beauftragten Hanspeter Thür entschieden, dass die Ermittlung der IP-Adressen von Filesharern gegen das Schweizer Datenschutzrecht verstößt. Danach dürfte die in der Schweiz ansässige Firma Logistep AG, welche seit Jahren mit einer selbst entwickelten Spezialsoftware vermeintliche Urheberrechts-Verstöße in Internet-Tauschbörsen durch Erfassen von IP-Adressen beweissicher zu protokollieren versucht, ihre Pforten in der Schweiz schließen. Die Ermittlungsergebnisse von Logistep waren bislang Grundlage zahlreicher deutscher Urteile. Es fragt sich nun, welche Wirkung dieses Urteil für die Logistep AG hinsichtlich etwaiger in der Vergangenheit ermittelter IP-Adressen aus Sicht deutscher Gerichte hat. Hier finden Sie den vollen Artikel.