IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 10. November 2008

    Ein Forscherteam vom International Computer Science Institute in Berkeley, USA und des Departements of Computer Science and Engineering der University of California, San Diego, USA, hat eine Studie über die Erfolge („Conversion Rate“) und finanziellen Erträge des E-Mail-Spammings erstellt. Die Forscher dokumentierten die Wirkung dreier Spam-Kampagnen (Medikament, Postkarte, April-Scherz) mit annähernd 470 Mio. E-Mails über das Storm Botnet. Der Studie zufolge (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Studie), generierten die Kampagnen nach 26 Tagen und nahezu 350 Mio. E-Mails ganze 28 Einkäufe, also eine Erfolgsrate von 0.0000081% . Davon waren 27 Einkäufe sog. „male-enhancement products“ (vulgo: Produkte zur Penisverlängerung). Im Ergebnis ergab sich ein durchschnittlicher Einkaufspreis, abhängig von dem zu Grunde gelegten Zeitrahmen, von 100,00 – 140,00 US-Dollar. Da die Studie aber nur 1,5 % der Botnet-Wirkung erfasste, müssten die Umsätze, so die Forscher, hochgerechnet werden. Daher läge der eher wahrscheinliche Tagesumsatz bei 7.000 – 9.500 US-Dollar. Insgesamt würde der Spam für pharmazeutische Produkte im Jahr einen Umsatz von 3,5 Mio. US-Dollar / Jahr ergeben, nicht eingerechnet den finanziellen Vorteil, den beworbene Drogerien / Apotheken durch den wiederholten Besuch der Käufer erzielten.

  • veröffentlicht am 21. Oktober 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDie von sog. Anti-Piracy-Ermittlungsfirmen (z.B. Logistep, MediaProtector, Zarei, Ipoque, Evidenza, Gedast) häufig verwendete und angeblich beweissichere Ermittlung von IP-Adressen ist offensichtlich nicht ganz so „beweissicher“ wie behauptet. So veröffentlichte ein Team des Departement of Computer Science and Engineering der University of Washington am 01.06.2008 im University of Washington Technical Report den englischsprachigen Artikel „Challenges and Directions for Monitoring P2P File Sharing Networks – or – Why My Printer Received a DMCA Takedown Notice“ (UW-CSE-08-06-01). Die Autoren Michael Piatek, Tadayoshi Kohno und Arvind Krishnamurthy banden einen Netzwerkdrucker und einen WLAN-Router, denen eine eigene IP-Adresse zugeteilt worden war, in das populäre BitTorrent Filesharing-Netzwerk ein. Diese automatisch funktionierenden Geräte wurden dann fälschlicherweise als Raubkopierer identifiziert und erhielten eine sog. „takedown notice“ nach dem Digital Millenium Copyright Act (DMCA), die US-amerikanische Form der Abmahnung zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen. Diese Resultate zeigen, dass die Ermittlung der IP-Adresse nicht zwingend einen Urheberrechtsverstoß belegt.

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