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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 28. Juli 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Beschluss vom 05.05.2011, Az. 6 W 91/11
    § 101 Abs. 9 UrhG

    Das OLG Köln hat in dieser Entscheidung näher zu den Voraussetzungen des gewerblichen Ausmaßes als Grundlage des Auskunftsanspruchs von Rechteinhabern ausgeführt. Grundsätzlich sei bei Filmen und Musik von einer Verwertungsphase von 6 Monaten seit Veröffentlichung auszugehen (vgl. hier und hier). Nach Ablauf dieser Zeit stelle ein Up-/Download in einer Tauschbörse regelmäßig keinen Verstoß in gewerblichem Ausmaß dar. Diese Phase könne unter bestimmten Umständen aber auch länger sein. Werde ein Film beispielsweise mit mehreren „Oscars“ prämiert, könne vom Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Oscarverleihung eine neue Frist von sechs Monaten in Gang gesetzt werden, die die Verwertungsphase insgesamt verlängere.

  • veröffentlicht am 23. Mai 2011

    OLG Köln, Beschluss vom 21.10.2010, Az. 6 W 87/10
    § 101 Abs. 2 und 9 UrhG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass das für die Auskunft über einen Anschlussinhaber erforderliche gewerbliche Ausmaß einer Rechtsverletzung bei Musikalben, die länger als sechs Monate auf dem Markt sind, nur unter besonderen Umständen anzunehmen ist. Ein besonderer Bekanntheitsgrad des Künstlers oder eine vergangene Auszeichung seien hierfür jedoch nicht ausreichend. Die relevante Verwertungsphase sei in der Regel nach sechs Monaten abgelaufen. Sei das Album jedoch auch nach Ablauf dieses Zeitraums in den Top-50-Albumcharts vertreten, wie dies bei dem Album „Funhouse“ der Künstlerin Pink der Fall gewesen sei, könne dies zu einer anderen Bewertung führen. Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.

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