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- LG Frankfurt a.M.: Berichtsverbot über schwangere Prominente ist aufzuheben, wenn Prominente bei Filmpremiere ihre Schwangerschaft betont / Zur Unzulässigkeit der „hilfsweisen Erledigung“veröffentlicht am 3. Januar 2012
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.11.2011, Az. 2-03 O 379/11
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass der Persönlichkeitsschutz einer schwangeren Prominenten, welcher zunächst Grund für den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen eine entsprechende Berichterstattung ist, endet, wenn sich die Prominente zur Bewerbung eines Kinofilms den Medien schwanger zeigt und ihre Schwangerschaft unterstreicht bzw. dabei gegenüber der Presse nicht zum Ausdruck bringt, dass sie ihre Schwangerschaft als Privatangelegenheit betrachte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)