Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Berlin: In bestimmten Fällen darf der Rechtsanwalt einen Kollegen mit der Abmahnung beauftragen und dessen Honorar auch erstattet verlangenveröffentlicht am 20. April 2012
LG Berlin, Urteil vom 27.03.2012, Az. 27 S 11/11
§ 249 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 1 BGBDas LG Berlin hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt nicht ausnahmslos sich selbst zu vertreten hat bzw. bei Mandatierung eines Kollegen in bestimmten Fällen auch einen Kostenerstattungsanspruch haben kann. Im vorliegenden Fall ging es um presserechtliche Unterlassungs-, Richtigstellungs- und Gegendarstellungsansprüche, welche die Kammer für kompliziert genug hielt, einem Rechtsanwalt die kollegiale Hilfe eines Spezialisten zuzusprechen und entsprechende Kostenerstattungsansprüche gewährte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)