Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Exklusiv-Interview eines TV-Senders darf als „Zitat“ ohne Einwilligung übernommen werden / § 51 UrhGveröffentlicht am 18. Dezember 2015
BGH, Urteil vom 17.12.2015, Az. I ZR 69/14
§ 51 UrhGDer BGH hat entschieden, dass ein TV-Sender Exklusivinterviews eines anderen, konkurrierenden TV-Senders aus dessen Fernsehsendungen eigenmächtig übernehmen darf, wenn es sich dabei um ein Zitat gemäß § 51 UrhG handelt. Für das Eingreifen dieser Schutzschranke sei es nicht erforderlich, dass sich der Zitierende in erheblichem Umfang mit dem übernommenen Werk auseinandersetze. Vielmehr reiche es aus, dass das fremde Werk als Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen des Zitierenden erscheine. Dies wiederum sei im Streitfall zu bejahen, weil die Sendungen der Beklagten die Selbstinszenierung von Liliana M. in den Medien zum Gegenstand hatten und die übernommenen Interviewausschnitte hierfür als Beleg verwendet worden seien. Zur Pressemitteilung Nr. 206/2015 des BGH gelangen Sie hier.
- BGH: Wer Personen mittels an Fahrzeugen angebrachter GPS-Empfänger überwacht, macht sich grundsätzlich strafbarveröffentlicht am 5. Juni 2013
BGH, Urteil vom 04.06.2013, Az. 1 StR 32/13
§ 44 BDSG, § 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG, § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BDSGDer BGH hat entschieden, dass derjenige, der Personen mittels an Fahrzeugen angebrachter GPS-Empfänger überwacht, sich grundsätzlich strafbar macht. Zur Pressemitteilung Nr. 096/2013 vom 04.06.2013 des Bundesgerichtshofs: (mehr …)
- BGH: Die Übernahme von geschützten Programm-Informationen von Fernsehsendern (Texte und Bilder) für einen elektronischen TV-Guide ist unzulässigveröffentlicht am 6. September 2012
BGH, Urteil vom 27.03.2012, Az. KZR 108/10
§ 50 UrhG; § 18 UrhWG; § 20 Abs. 1 GWB
Der BGH hat entschieden, dass Text- und Bildbeiträge, die von Fernsehsendern zur Information über ihr Programm im Internet bereit gestellt werden, urheberrechtlich geschützt sind und nicht ohne Erlaubnis für einen kostenlosen elektronischen TV-Guide übernommen werden dürfen. Den Einwand des Betreibers eines elektronischen Programmführers, dass es sich um eine Berichterstattung über Tagesereignisse handele (Rechtsfertigungsgrund des § 50 UWG), ließ der Senat nicht gelten. Die Tatsache, dass die Beiträge Printverlagen hingegen unentgeltlich zur Verfügung gestellt würden, stelle auch nicht per se eine kartellrechtlich relevante Ungleichbehandlung dar. Hierzu müssten jedoch noch weitere Feststellungen getroffen werden. Zum Volltext der Entscheidung: - Private Fernsehsender untersagen die Verwertung ihrer Programminformationenveröffentlicht am 4. Juni 2009
Dem Vernehmen nach haben die großen TV-Sender ProSiebenSat.1 Media AG und die RTL-Gruppe dem Online-Programmführer tvtv.de den Kampf angesagt und diesem die Nutzung ihrer ausführlichen Programminformationen und -bilder untersagt (JavaScript-Link: heise). tvtv.de ist auf vielen Endgeräten vorinstalliert, bietet den Nutzern aber zur Zeit nur rudimentäre Kurzinformationen bzw. einen Hinweis darauf, dass ihnen die Nutzung von Bildern und Texten untersagt wurde. (mehr …)