EuGH: Beurteilung der Verwechslungsgefahr bei Markenserien
Freitag, 16. September 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
EuGH, Urteil vom 16.06.2011, Az. C-317/10 P
Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94
Der EuGH hat entschieden, dass bei Vorliegen einer Serie von Marken bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr durch Verbraucher auch berücksichtigt werden muss, ob der Verbraucher die Markenherkunft deshalb irrtümlich beurteilen könnte, weil er eine Marke der Serie eines anderen Markeninhabers zuordnet. Habe die Vorinstanz dies nicht getan, liege ein Rechtsfehler vor, der eine Überprüfung im Rahmen eines Rechtsmittels rechtfertige. Bei einer Serie von Marken müsse nämlich zunächst eine Prüfung der Struktur der verglichenen Marken und des Einflusses der Position des diesen gemeinsamen Elements erfolgen. Vorliegend sei dies die Anfangssilbe „Uni” gewesen sowie deren mögliche Wahrnehmung durch das relevante Publikum. Zum Volltext der Entscheidung:


