Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- KG Berlin: Hosting-Provider macht sich für unerkannte, strafbare Inhalte seiner Kunden auf seinen Servern nicht selbst strafbar / § 10 TMGveröffentlicht am 12. November 2014
KG Berlin, Beschluss vom 25.08.2014, Az. 4 Ws 71/14 – 141 AR 363/14
§ 10 S. 1 Nr. 1 TMG, § 27 StGB, § 130 StGBDas KG Berlin hat entschieden, dass ein Hosting-Provider, der keine positive Kenntnis von Straftaten seiner Kunden auf den von ihm zur Verfügung gestellten Servern hat, nicht der Beihilfe zu einer Straftat belangt werden kann. Vielmehr profitiert der Provider auch im Strafrecht von der Privilegierung des § 10 S. 1 Nr. 1 TMG. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Bochum: Zum Erfüllungsort bei Webseiten-Erstellungveröffentlicht am 8. Oktober 2013
LG Bochum, Beschluss vom 16.09.2013, Az. I-5 O 89/13
§§ 631 ff BGB
Das LG Bochum hat entschieden, dass ein Vertrag über die Erstellung einer Webseite als Werkvertrag anzusehen ist. Die gerichtliche Zuständigkeit des Erfüllungsortes liege daher am Wohnort des Programmierers als Ausführer der Werktätigkeit. Unerheblich sei, an welchem Ort der Server stehe, auf dem die Webseite gespeichert werde. Letzteres sei nur relevant, wenn eine Rückabwicklung des Vertrags gefordert würde, so dass der Serverort als Austauschort für die zurückzugewährende Sache diene.
(mehr …) - LG Hamburg: Verteidiger von Gustl Mollath darf Verfahrensdokumente ins Internet stellenveröffentlicht am 23. September 2013
LG Hamburg, Beschluss vom 02.09.2013, Az. 629 Qs 34/13
§ 74d StGB, § 74 StGB, § 353d Nr. 3 StGBDas LG Hamburg hat entschieden, dass der Verteidiger des Gustl Mollath Dokumente, die zu einer Verurteilung Mollaths geführt haben und im Nachgang zu diesem Verfahren ergangen sind (z.B. ein Einstellungsbescheid und ein Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft sowie in einem Strafverfahren erstattete Sachverständigengutachten) öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Wiesbaden: Einstweilige Verfügung, wenn der IT-Administrator das Unternehmen verlässt und heimlich die Server-Zugangsdaten verändertveröffentlicht am 4. Juli 2013
LG Wiesbaden, Beschluss vom 29.05.2013, Az. 2 O 128/13
§ 823 Abs. 2 BGB, § 88 TKGDas LG Wiesbaden hat entschieden, dass gegen den IT-Administrator, welcher den ursprünglichen Website-Zugang seines früheren Unternehmens sperrt und die Internet-Präsenz mit einem neuen Passwort versieht, eine einstweilige Verfügung erlassen werden kann. Ein solcher „Scherz“ kann je nach Bedeutung des Unternehmens mit empfindlichen Kosten für den Antragsgegner verbunden sein. Im vorliegenden Fall betrug der Streitwert 40.000,00 EUR, so dass die Kosten bei mindestens 2.700 EUR liegen dürften. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Keine Urheberrechtsverletzung durch Framing?veröffentlicht am 24. April 2012
OLG Köln, Urteil vom 16.03.2012, Az. 6 U 206/11
§ 19a UrhG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass der Betreiber einer Webseite, der im Wege des Framings fremde Bilder in die Webseite einbindet, regelmäßig keine urheberrechtlich relevante Verwertungshandlung vornimmt. Vorliegend wurde diese Frage vom OLG jedoch nicht abschließend entschieden, da die streitgegenständlichen Bilder ohnehin von Internetnutzern nicht für Inhalte der Unterseite der Beklagten gehalten worden seien. In jedem einschlägigen Frame war der Hinweis „Dieser Service wird Ihnen von P..de zur Verfügung gestellt. Powered by U.“ angebracht, der für Nutzer klar erkennbar gemacht habe, dass die Beklagte nicht den Inhalt der Online-Kataloge verantwortete, sondern Interessierten lediglich einen erleichterten Zugang zu dieser Fremdleistung geboten habe. Aus diesem Grund konnte die Klägerin gegen die Beklagte keine Ansprüche auf Unterlassung und Ersatz von Abmahnkosten durchsetzen. Die Frage der Haftung des Bereitstellers der Lichtbilder, auf dessen Server die Frames verlinkt waren, war im vorliegenden Verfahren nicht zu klären. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - AG München: Bei einem illegal online gestellten Stadtplan muss nicht nur die Verlinkung, sondern auch die Bilddatei vom Server entfernt werdenveröffentlicht am 30. April 2011
AG München, Urteil vom 31.03.2010, Az. 161 C 15642/09 – rechtskräftig
§ 97 Abs. 1 UrhGDas AG München hat in der nicht enden wollenden Rechtsprechung zur urheberrechtswidrigen Nutzung (öffentlichen Zugänglichmachung) von Karten bzw. Kartenausschnitten entschieden, dass es nicht reicht, wenn der Betreffende nur den direkten Link zu seiner Homepage löscht, die Karte aber noch auf seinem Server hinterlegt ist. Könne mittels einer Suchmaschine ein Dritter die Karte finden, verletze der Homepagebetreiber weiterhin das Urheberrecht desjenigen, der die Karte erstellt habe und schulde Schadensersatz, widrigstenfalls die Zahlung einer Vertragsstrafe. Der Volltext der Entscheidung findet sich bei openjur.
- LG Hamburg: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter / Einsatz von Wortfiltern zumutbarveröffentlicht am 12. März 2011
LG Hamburg, Beschluss vom 14.01.2011, Az. 310 O 116/10
§§ 53 Abs. 4 lit. b; 97 Abs. 1 UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass der Sharehoster Rapidshare für die Urheberrechtsverletzungen Dritter haftet, weil er den Server-Platz für das Speichern der urheberrechtsverletzenden Inhalte und die Zuteilung von Links zu diesen Speicherplätzen zu verantworten habe und gleichzeitig weder Wortfilter noch Webcrawler einsetze, um Urheberrechtsverletzungen Dritter Einhalt zu gebieten. Damit sei Rapidshare „Störer“ im Sinne der BGH-Rechtsprechung. Dass derartige Filterinstrumente nicht zuverlässig arbeiteten, war für die Kammer unerheblich. Demnach muss nur die bestmögliche Lösung gesucht werden. Dem Sharehoster käme das Recht auf Herstellung von Privatkopien jedenfalls nicht insoweit zu Gute, wie es sich um vollständige Kopien von Büchern und Zeitschriften handele. Das LG Hamburg vertritt insoweit eine andere Auffassung als das OLG Düsseldorf (zur Rapidshare-Rechtsprechungsübersicht vgl. hier und hier).
- LG Hamburg: Wer auf einen BitTorrent-Server zum illegalen Filesharing verlinkt, ist zur Unterlassung verpflichtet / Streitwert: 290.000 EURveröffentlicht am 10. Juli 2010
LG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2010, Az. 310 O 154/10
§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG; § 8 TMG
Das LG Hamburg hat entschieden, dass derjenige, der für das Filesharing von Musik- oder Filmdateien verwendete BitTorrent Server an das Internet anbindet, insbesondere den Datenverkehr zu dieser Webseite weiterleitet, zur Unterlassung verpflichtet ist. Den Streitwert des Verfahrens setzte die Kammer auf 290.000,00 EUR fest. Die Antragsgegner hätten für diese Rechtsverletzungen als sog. Störer einzustehen. Es sei ihnen möglich gewesen und jedenfalls nach den Abmahnungen der Antragstellerinnen auch zumutbar, die Abrufbarkeit der Websites mit den Urheberrechte verletzenden Inhalten zu verhindern. Auf das Haftungsprivileg des § 8 TMG könnten sich die Antragsgegner nicht berufen, da dieses auf Unterlassungsansprüche keine Anwendung finde (BGH GRUR 2004, 860 ff.; BGH GRUR 2007, 724 ff.; OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 385f.; OLG Hamburg MMR 2009, 405ff.). - LG Saarbrücken: Server darf wegen illegalen Filesharings beschlagnahmt werden / First Seeder’s Hell oder: Zum Unterschied zwischen Verkehrs- und Bestandsdatenveröffentlicht am 18. Mai 2010
LG Saarbrücken, Beschluss des 23.04.2009, Az. 2 Qs 9/09
§§ 100a, 100g StPO; §§ 106 Abs. 1, 108 Nr. 7 UrhGDas LG Saarbrücken hat entschieden, dass der Server eines Filesharers, den dieser zum erstmaligen Upload von urheberrechtlich geschützten Werken ins Internet nutzt, beschlagnahmt werden darf. Was war passiert? Mit Schreiben vom 22.08.2008 stellte die GVU – Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. – Strafantrag gegen die für den Upload / das Bereitstellen von Filmdateien über Webseedserver mit der IP … Verantwortlichen wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke sowie unerlaubten Eingriffs in verwandte Schutzrechte. Durch einen Mitarbeiter der GVU, den Zeugen R., war festgestellt worden, dass über den genannten Webseedserver Filmdateien in einer Tauschbörse im Internet zur Verfügung gestellt worden waren. Als sogenannter „Provider“ wurde die Firma O. GmbH aus S. festgestellt. (mehr …)
- LG Leipzig: Vertragsstrafe wegen Urheberrechtsverletzung wird auch dann verwirkt, wenn fragliches Bild nur mit direktem Link aufgerufen werden kannveröffentlicht am 17. April 2010
LG Leipzig, Urteil vom 07.10.2009, Az. 05 O 1508/08
§ 97 UrhGDas LG Leipzig hat entschieden, dass ein Verstoß gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, welche eine Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werks untersagt, schon dann vorliegt, wenn das Werk nur noch über Eingabe des direkten Links aufrufbar ist. Den Unterlassungsschuldner treffe auch eine Pflicht, das Werk vollständig vom Server, auf dem seine Website gehostet werde, zu löschen.