IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. November 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Beschluss vom 25.08.2014, Az. 4 Ws 71/14141 AR 363/14
    § 10 S. 1 Nr. 1 TMG, § 27 StGB, § 130 StGB

    Das KG Berlin hat entschieden, dass ein Hosting-Provider, der keine positive Kenntnis von Straftaten seiner Kunden auf den von ihm zur Verfügung gestellten Servern hat, nicht der Beihilfe zu einer Straftat belangt werden kann. Vielmehr profitiert der Provider auch im Strafrecht von der Privilegierung des § 10 S. 1 Nr. 1 TMG. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. Oktober 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bochum, Beschluss vom 16.09.2013, Az. I-5 O 89/13
    §§ 631 ff BGB

    Das LG Bochum hat entschieden, dass ein Vertrag über die Erstellung einer Webseite als Werkvertrag anzusehen ist. Die gerichtliche Zuständigkeit des Erfüllungsortes liege daher am Wohnort des Programmierers als Ausführer der Werktätigkeit. Unerheblich sei, an welchem Ort der Server stehe, auf dem die Webseite gespeichert werde. Letzteres sei nur relevant, wenn eine Rückabwicklung des Vertrags gefordert würde, so dass der Serverort als Austauschort für die zurückzugewährende Sache diene.
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  • veröffentlicht am 23. September 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Beschluss vom 02.09.2013, Az. 629 Qs 34/13
    § 74d StGB, § 74 StGB, § 353d Nr. 3 StGB

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Verteidiger des Gustl Mollath Dokumente, die zu einer Verurteilung Mollaths geführt haben und im Nachgang zu diesem Verfahren ergangen sind (z.B. ein Einstellungsbescheid und ein Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft sowie in einem Strafverfahren erstattete Sachverständigengutachten) öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Juli 2013

    LG Wiesbaden, Beschluss vom 29.05.2013, Az. 2 O 128/13
    § 823 Abs. 2 BGB, § 88 TKG

    Das LG Wiesbaden hat entschieden, dass gegen den IT-Administrator, welcher den ursprünglichen Website-Zugang seines früheren Unternehmens sperrt und die Internet-Präsenz mit einem neuen Passwort versieht, eine einstweilige Verfügung erlassen werden kann. Ein solcher „Scherz“ kann je nach Bedeutung des Unternehmens mit empfindlichen Kosten für den Antragsgegner verbunden sein. Im vorliegenden Fall betrug der Streitwert 40.000,00 EUR, so dass die Kosten bei mindestens 2.700 EUR liegen dürften. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. April 2012

    OLG Köln, Urteil vom 16.03.2012, Az. 6 U 206/11
    § 19a UrhG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass der Betreiber einer Webseite, der im Wege des Framings fremde Bilder in die Webseite einbindet, regelmäßig keine urheberrechtlich relevante Verwertungshandlung vornimmt. Vorliegend wurde diese Frage vom OLG jedoch nicht abschließend entschieden, da die streitgegenständlichen Bilder ohnehin von Internetnutzern nicht für Inhalte der Unterseite der Beklagten gehalten worden seien. In jedem einschlägigen Frame war der Hinweis „Die­ser Service wird Ihnen von P..de zur Verfügung gestellt. Powered by U.“ angebracht, der für Nutzer klar erkennbar gemacht habe, dass die Beklagte nicht den Inhalt der Online-Kataloge verantwortete, sondern Interessierten lediglich einen erleichterten Zugang zu dieser Fremd­leistung geboten habe. Aus diesem Grund konnte die Klägerin gegen die Beklagte keine Ansprüche auf Unterlassung und Ersatz von Abmahnkosten durchsetzen. Die Frage der Haftung des Bereitstellers der Lichtbilder, auf dessen Server die Frames verlinkt waren, war im vorliegenden Verfahren nicht zu klären. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 30. April 2011

    AG München, Urteil vom 31.03.2010, Az. 161 C 15642/09 – rechtskräftig
    § 97 Abs. 1 UrhG

    Das AG München hat in der nicht enden wollenden Rechtsprechung zur urheberrechtswidrigen Nutzung (öffentlichen Zugänglichmachung) von Karten bzw. Kartenausschnitten entschieden, dass es nicht reicht, wenn der Betreffende nur den direkten Link zu seiner Homepage löscht, die Karte aber noch auf seinem Server hinterlegt ist. Könne mittels einer Suchmaschine ein Dritter die Karte finden, verletze der Homepagebetreiber weiterhin das Urheberrecht desjenigen, der die Karte erstellt habe und schulde Schadensersatz, widrigstenfalls die Zahlung einer Vertragsstrafe. Der Volltext der Entscheidung findet sich bei openjur.

  • veröffentlicht am 12. März 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Beschluss vom 14.01.2011, Az. 310 O 116/10
    §§ 53 Abs. 4 lit. b; 97 Abs. 1 UrhG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Sharehoster Rapidshare für die Urheberrechtsverletzungen Dritter haftet, weil er den Server-Platz für das Speichern der urheberrechtsverletzenden Inhalte und die Zuteilung von Links zu diesen Speicherplätzen zu verantworten habe und gleichzeitig weder Wortfilter noch Webcrawler einsetze, um Urheberrechtsverletzungen Dritter Einhalt zu gebieten. Damit sei Rapidshare „Störer“ im Sinne der BGH-Rechtsprechung. Dass derartige Filterinstrumente nicht zuverlässig arbeiteten, war für die Kammer unerheblich. Demnach muss nur die bestmögliche Lösung gesucht werden. Dem Sharehoster käme das Recht auf Herstellung von Privatkopien jedenfalls nicht insoweit zu Gute, wie es sich um vollständige Kopien von Büchern und Zeitschriften handele. Das LG Hamburg vertritt insoweit eine andere Auffassung als das OLG Düsseldorf (zur Rapidshare-Rechtsprechungsübersicht vgl. hier und hier).

  • veröffentlicht am 10. Juli 2010

    LG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2010, Az. 310 O 154/10
    § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG; § 8 TMG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass derjenige, der für das Filesharing von Musik- oder Filmdateien verwendete BitTorrent Server an das Internet anbindet, insbesondere den Datenverkehr zu dieser Webseite weiterleitet, zur Unterlassung verpflichtet ist. Den Streitwert des Verfahrens setzte die Kammer auf 290.000,00 EUR fest. Die Antragsgegner hätten für diese Rechtsverletzungen als sog. Störer einzustehen. Es sei ihnen möglich gewesen und jedenfalls nach den Abmahnungen der Antragstellerinnen auch zumutbar, die Abrufbarkeit der Websites mit den Urheberrechte verletzenden Inhalten zu verhindern. Auf das Haftungsprivileg des § 8 TMG könnten sich die Antragsgegner nicht berufen, da dieses auf Unterlassungsansprüche keine Anwendung finde (BGH GRUR 2004, 860 ff.; BGH GRUR 2007, 724 ff.; OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 385f.; OLG Hamburg MMR 2009, 405ff.).

  • veröffentlicht am 18. Mai 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Saarbrücken, Beschluss des 23.04.2009, Az. 2 Qs 9/09
    §§ 100a, 100g StPO; §§ 106 Abs. 1, 108 Nr. 7 UrhG

    Das LG Saarbrücken hat entschieden, dass der Server eines Filesharers, den dieser zum erstmaligen Upload von urheberrechtlich geschützten Werken ins Internet nutzt, beschlagnahmt werden darf. Was war passiert? Mit Schreiben vom 22.08.2008 stellte die GVU – Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. – Strafantrag gegen die für den Upload / das Bereitstellen von Filmdateien über Webseedserver mit der IP … Verantwortlichen wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke sowie unerlaubten Eingriffs in verwandte Schutzrechte. Durch einen Mitarbeiter der GVU, den Zeugen R., war festgestellt worden, dass über den genannten Webseedserver Filmdateien in einer Tauschbörse im Internet zur Verfügung gestellt worden waren. Als sogenannter „Provider“ wurde die Firma O. GmbH aus S. festgestellt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. April 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Leipzig, Urteil vom 07.10.2009, Az. 05 O 1508/08
    § 97 UrhG

    Das LG Leipzig hat entschieden, dass ein Verstoß gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, welche eine Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werks untersagt, schon dann vorliegt, wenn das Werk nur noch über Eingabe des direkten Links aufrufbar ist. Den Unterlassungsschuldner treffe auch eine Pflicht, das Werk vollständig vom Server, auf dem seine Website gehostet werde, zu löschen.

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