Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Fluggesellschaften müssen im Endpreis auch auf Bearbeitungsgebühr („Service Charge“) hinweisenveröffentlicht am 4. August 2015
BGH, Urteil vom 30.07.2015, Az. I ZR 29/12
Art. 23 Abs.1 S.2 EU-VO Nr. 1008/2008Der BGH hat entschieden, dass Fluggesellschaften den zu zahlenden Endpreis nicht nur für den vom Kunden ausgewählten Flugdienst, sondern für jeden Flugdienst auszuweisen haben, dessen Preis angezeigt wird. Vorliegend fehlte es an der Einberechnung einer Bearbeitungsgebühr in den Endpreis. Zur Pressemitteilung Nr. 132/2015 des BGH: (mehr …)