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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. Juli 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Bamberg, Urteil vom 01.04.2015, Az. 3 U 202/14
    § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV

    Das OLG Bamberg hat entschieden, dass der Veranstalter von Kreuzfahrten auch ein obligatorisch erhobenes Serviceentgelt – welches nicht zeit- oder verbrauchsabhängig ist – im Gesamtpreis auszuweisen bzw. in diesen einzurechnen hat, anderenfalls ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vorliegt. Der Senat wies die Argumentation zurück, dass das Serviceentgelt nicht vom Reiseunternehmen, sondern vom Schifffahrtsunternehmen vereinnahmt werde, da nach geltender Rechtslage in den Gesamtpreis alle zwingend erhobene Entgelte (auch für Leistungen Dritter) aufzunehmen seien.

  • veröffentlicht am 10. Oktober 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Koblenz, Urteil vom 04.06.2014, Az. 9 U 1324/13
    § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG; § 1 Abs. 1 PAngV

    Das OLG Koblenz hat entschieden, dass ein Anbieter von Kreuzfahrtreisen nach § 1 Abs. 1 PAngV verpflichtet ist, das in der Werbeanzeige ausgewiesene Serviceentgelt, das an Bord erhoben und dem Bordkonto belastet wird, in die angegebenen Endpreise einzurechnen. Es handele sich um einen sonstigen Preisbestandteil im Sinne des § 1 Abs. 1 PAngV. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Juni 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Koblenz, Urteil vom 04.06.2014, Az. 9 U 1324/13 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs.1 Nr. 2 UWG, § 1 PAngVO

    Das OLG Koblenz hat entschieden, dass täglich anfallende Zusatzkosten einer Mittelmeer-Kreuzfahrt (hier: „Servicentgelte“) bereits im Gesamtpreis ausgewiesen werden müssen und es nicht reicht, auf diese Kosten unter einem Sternchen-Hinweis hinzuweisen. Serviceentgelte seien Preisbestandteile, da es sich nicht um fakultative Trinkgelder, sondern ohne weiteres zu berechnende Entgelte für den während der Reise erbrachten und geschuldeten Service handele. Zur Pressemitteilung des OLG Koblenz: (mehr …)

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