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- OLG Frankfurt a.M.: Obligatorische „Servicepauschale“ bei einer Kreuzfahrt muss im Gesamtpreis der Reise enthalten seinveröffentlicht am 31. Juli 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.06.2015, Az. 6 U 69/14
§ 1 Abs. 1 S. 1 PAngV; Art. 2 RL 2005/29/ EG; Art. 267 AEUVDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine automatisch erhobene Servicepauschale, die bei einer Kreuzfahrt anfällt, in den angezeigten Gesamtpreis der Reise mitaufzunehmen ist. Es handele sich bei der Pauschale nicht um eine freiwillige Leistung, da sie von jedem Reisenden zunächst erhoben werde und nur unter besonderen Voraussetzungen im Nachhinein reduziert werden könne. Ähnlich entschied zuvor auch das OLG Bamberg (hier). Zitat des OLG Frankfurt: