Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Urheberrechtsverstoß auch durch die Umgehung unwirksamer technischer Schutzmaßnahmen / Deep-Linkingveröffentlicht am 14. November 2010
BGH, Urteil vom 29.04.2010, Az. I ZR 39/08
§§ 19a; 95a UrhGDer BGH hat entschieden, dass ein Link, welcher unter Umgehung einer Startseite direkt auf eine bestimmte Unterseite einer Website verweist (Deep-Link), dann gegen das Urheberrecht verstößt, wenn durch diesen Deep-Link Schutzmaßnahmen umgangen werden. Es reiche hinsichtlich der Schutzmaßnahme aus, dass diese den Willen des Berechtigten erkennbar mache, den öffentlichen Zugang zu dem geschützten Werk nur auf dem vorgesehenen Weg zu ermöglichen. Daher müsse es sich nicht um eine „wirksame technische Schutzmaßnahme“ im Sinne des § 95a UrhG handeln. Erfasst sei insoweit auch die Umgehung einer sog. Session-ID. In dem Deep-Link liege tatbestandsmäßig eine rechtswidrige öffentlichen Zugänglichmachung eines Werkes im Sinne von § 19a UrhG. Das OLG Hamburg hatte dies noch anders gesehen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Noch kein Urheberrechtsverstoß, wenn Stadtplanausschnitte unter Umgehung der Startseite des Anbieters dargestellt werdenveröffentlicht am 29. Dezember 2009
OLG Hamburg, Urteil vom 20.02.08, Az. 5 U 68/07
§§ 95 a Abs. 2 Satz 2, Abs. 2; 97 Abs. 1 UrhGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass eine zeitlich begrenzt vergebene Session-ID, welche es verhindert, dass Bildmaterial direkt verlinkt wird, keine wirksame technische Sicherungsmaßnahme im Sinne von § 95a UrhG darstellt und eine direkte Verlinkung des Materials nicht gegen das Urheberrecht verstößt. Erfolglos geklagt hatten die Betreiber der Seite www.stadtplandienst.de
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