IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. Juni 2009

    Liebe myby-Kunden, … Ihr myby-Shop wird zur Zeit gewartet. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir vorübergehend nicht erreichbar sind.“ Vorübergehend? Technische Probleme? Wir glauben eher, dass der Insolvenzantrag von Arcandor am 09.06.2009 Grund für die kleine Pause war.  An myby halten laut internetworld Axel Springer 25,1 Prozent und Arcandor-Tochter Primondo 74,9 Prozent der Anteile (JavaScript-Link: internetworld). Grund zur Panik? Erstmal nicht. Ein Insolvenzantrag ist keine Insolvenz und dass die bestellte und ggf. bezahlte Ware nicht ausgeliefert wird, ist derzeit eher unwahrscheinlich (Link: myby).

  • veröffentlicht am 13. Mai 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Urteil vom 02.04.2008, Az. 5 U 81/07
    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 15 Abs. 1 Nr. 6 JuSchG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass das öffentliche Angebot eines indizierten Computerspiels (hier: „50 Cent Bulletproof“) gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Nr. 6 JuSchG verstößt und damit einen abmahnungsfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt. Die Vorschriften zum Schutze der Jugend stellten Marktverhaltensregelungen zum Schutze des Verbrauchers dar (BGH WRP 2007, 1173, 1177 – Jugendgefährdende Medien bei eBay). Darüber hinaus fanden die Hanseatischen Richter keine Beanstandung an dem zu Grunde gelegten Streitwert. Eine Wertfestsetzung in dem Bereich von rund  25.000,00 bis 30.000,00 EUR entspreche der Rechtsprechung des Senats. Die Wertfestsetzung orientiere sich in Fällen von Verstößen gegen das JuSchG nicht in erster Linie an den gefährdeten Umsatzinteressen des Klägers, sondern an der Gefährlichkeit der angegriffenen Handlung und damit an dem Angriffsfaktor. Denn ein (auch nur kurzzeitiger) Verstoß gegen § 15 Abs. 1 Nr. 6 könne gem. § 27 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden.
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  • veröffentlicht am 7. April 2009

    Wie Shopbetreiber berichtet, soll der seit 2006 online geschaltete Internetladen www.lovershop.de zum Verkauf stehen. Dem Vernehmen nach besuchen ca. 50.000 Besucher monatlich das Internet-Outlet, um z.B. ihren Bedarf an diversen Geräten, die der Batteriekennzeich- nungsverordnung unterfallen, zu decken. Der Umsatz betrug 2008 knapp 370.000 EUR mit einem Rohertrag von 35 – 40 %. Unsere Meinung: Der Shop sollte rechtlich angepasst und dann in neuen Händen gewinnbringend weiter vibrieren (JavaScript-Link: Shopbetreiber). Update: Der Shop steht laut Mitteilung des Betreibers nicht mehr zum Verkauf und wird überarbeitet.

  • veröffentlicht am 27. März 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDas Bewertungssystem von eBay ist bekannt. Negative Bewertungen, die geschäftsschädigende Wirkung für den Onlinehändler haben, sind berüchtigt und mehrfach Gegenstand der Rechtsprechung gewesen. Ein Leitbild gibt das Bewertungssystem gleichwohl ab – und es schafft eine gewisse Sicherheit aus Verbrauchersicht. Dieses Kundenvertrauen durch unabhängige Bewertungen früherer Käufer auch im Onlineshop herzustellen ist Ziel eines Bewertungssystems, welches die Firma eKomi Ltd. anbietet. Die Firma nimmt für ihr System in Anspruch, „authentische Kundenmeinungen“ hervorzurufen, diese seien „vergleichbar mit dem Bewertungsprinzip von eBay und Amazon“. (JavaScript-Link: eKomi)

  • veröffentlicht am 11. März 2009

    Der in die Krise geratene Rüsselsheimer Autokonzern Opel lässt über den eBay-Mitgliedsaccount „opel-collection“ für sich in die Offensive gehen. Dort bietet das Unternehmen laut einer Meldung von onlinemarktplatz.de erstmalig Merchandising-Artikel an (JavaScript-Link: onlinemarktplatz.de). In diesem eBay-Shop angekommen erblickt unser kundiges Auge schon den ersten Wettbewerbsverstoß, so dass dieser Shop nicht als Maßstab für den mitlesenden Existenzgründer dienen sollte. Aber wer würde Opel in diesen Zeiten böse kommen wollen? Es ist zu vermuten, dass auf dem Account später Ersatzteile folgen, möglicherweise auch der in letzter Sekunde abgesprungene Finanz-Investor. Vergeblich wird man allerdings auf die Patente von Opel warten. Die sollen zum großen Teil zur weltweiten Auswertung in Detroit bei der Muttergesellschaft General Motors liegen, worüber sich ein in die Anonymität flüchtender Mitarbeiter des deutschen Unternehmens bitterlich beklagt (JavaScript-Link: Welt). Rettet Opel? Möglicherweise ein Trugschluss, wenn das Geld ungeschmälert an den in Deutschland tätigen Opel-Mitarbeitern vorbei ins nordamerikanische Ausland fließt, um dort einer vielleicht sterbenskranken Mutter ins Grab zu folgen. Egal. Wir sagen: Kauft bei eBay Opelware ein! Denn wer Opel rettet, rettet auch das kränkelnde eBay (Link: eBay Umsatz 2008). Und wer wollte ohne eBay sein? Wir nicht.

  • veröffentlicht am 15. Januar 2009

    Nach einer Studie des Softwarehauses EPOQ GmbH verliert der deutsche Onlinehandel durch Kaufabbrecher auf unzureichender Usability der betroffenen Onlineshops zwischen 500 Mio. und 1 Mrd. EUR (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Studie).

  • veröffentlicht am 11. November 2008

    Frank WeyermannEiner amerikanischen Studie von www.shop.org zufolge ist „einer der wichtigsten Punkte im Online-Handel für die Verbraucher … der kostenfreie Versand … . 90% der Kunden lockt der gebührenfreie Versand bei Internetbestellungen, und sie kaufen deshalb im Internet ein. 73% werden von den Rabatten angezogen und 50% von der Produktauswahl.“ berichtet onlinemarktplatz.de (Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Studie).

  • veröffentlicht am 25. September 2008

    Alle Onlinehändler sollten ihre bisherige Gewohnheiten bei der Neueinstellung von Artikeln auf der Internethandelsplattform eBay unverzüglich überprüfen, um sich vor überraschenden Rechnungssummen zu schützen. Ab dem heutigen Tage unterliegen Onlinehändler, die bei eBay einen sog. Shop unterhalten, neuen und höheren Gebühren für die Inanspruchnahme von Zusatzoptionen bei der Einstellung von neuen Artikeln. Insbesondere bei den Festpreisformaten im eBay-Shop bei Laufzeiten von bis zu 30 Tagen sollen nach einer neutralen Ansicht Preissteigerungen bis zu  über 4.000 % entstehen.

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