IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 20. März 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Landau, Urteil vom 06.11.2013, Az. HK O 16/13
    § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 und 3 Nr. 2 UWG

    Das LG Landau hat entschieden, dass es irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn ein Geschirrspüler als „CE-geprüft“ beworben wird, wenn eine Überprüfung durch eine unabhängige Stelle und Erteilung eines Siegels nicht stattgefunden hat. Durch die Werbeaussage werde der fälschliche Eindruck von erhöhter Qualität und Sicherheit erweckt. Die vom TÜV verliehene Bescheinigung „GS-geprüft“ beinhalte entgegen der Auffassung des betroffenen Händlers nicht gleichzeitig die für das CE-Siegel geltenden Kriterien. Zitat:

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  • veröffentlicht am 15. Januar 2009

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat 2006 unter dem Titel „Sicherheit von Webanwendungen – Maßnahmenkatalog und Best Practices“ eine weiterhin aktuelle Studie mit Handlungsempfehlungen ausgesprochen (BSI). Der Maßnahmenkatalog stellt nach Aussage des BSI Schutzmaßnahmen und Best Practices zur Vorbeugung gegen typische Schwachstellen in Webanwendungen bereit. Der vorangestellte Leitfaden soll Hinweise für ein systematisches Vorgehen zur Erstellung sicherer Webanwendungen geben. Dabei werden bestehende und neu zu entwickelnde Webanwendungen berücksichtigt. Das BSI richtet sich mit seinen Empfehlungen an Projektleiter und Softwareentwickler, die Webanwendungen konzipieren und implementieren.

  • veröffentlicht am 16. Dezember 2008

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtNach einer Meldung verschiedener Presseorgane warnt das Bundesminsterium für Sicherheit in der Informationstechnik derzeit vor einem Einsatz des Browsers Microsoft Internet Explorer (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Die Welt, Der Spiegel). Der Grund hierfür sei eine Sicherheitslücke, durch die Eindringlinge die Kontrolle über den Computer des jeweiligen Nutzers erlangen könnten. Microsoft kenne den Fehler bereits seit Tagen. Nutzer des Internet Explorers sollten entweder die Ausführung von „Java Script“ deaktivieren oder kurzzeitig auf einen anderen Browser umsteigen. Microsoft hat selbst eine Warnmeldung (Microsoft Security Advisory 961051) zu diesem Thema herausgegeben (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Microsoft).

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