Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Koblenz: Werbung mit „kostenlos“ unzulässig, wenn später Gebühren anfallenveröffentlicht am 27. September 2011
OLG Koblenz, Urteil vom 22.12.2010, Az. 9 U 610/10
5 Abs. 1 Nr. 2 UWGDas OLG Koblenz hat auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden, dass die Werbung eines Telekommunikationsanbieters für ein „kostenloses Sicherheitspaket“ irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn dieses Paket nur in den ersten 6 Monaten nach Vertragsschluss kostenfrei sei, danach aber monatliche Gebühren anfielen. Ein Hinweis „6 Monate kostenlos nutzen (Kündigung während dieser Zeit jederzeit möglich) danach 4,99 €/Monat“ führe nicht zur Aufhebung der Irreführung, wenn er schwer lesbar im Kleingedruckten stehe und keinen Bezug zu der blickfangmäßig herausgestellten Bezeichnung „kostenlos“ habe. Zum Volltext der Entscheidung: