Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- EuGH: Betreiber eines sozialen Netzwerks (wie Facebook) ist nicht verpflichtet, ein Filter-System zur Vorbeugung von Urheberrechtsverstößen einzurichtenveröffentlicht am 16. Februar 2012
EuGH, Urteil vom 16.02.2012, Az. C-360/10
Der EuGH hat entschieden, dass der Betreiber eines sozialen Netzwerks (wie Facebook) nicht verpflichet ist, präventiv, allein auf eigene Kosten und zeitlich unbegrenzt ein Filter-System zur Vorbeugung von Urheberrechtsverstößen einzurichten, das unterschiedslos auf alle Nutzer des Netzwerks anwendbar ist. Die Belgische Vereniging van Auteurs, Componisten en Uitgevers (SABAM) hatte gegen den niederländischen Betreiber Netlog NV geklagt. Eine solche Pflicht würde, so der EuGH, „sowohl gegen das Verbot verstoßen, einem solchen Anbieter eine allgemeine Überwachungspflicht aufzuerlegen, als auch das Erfordernis nicht beachten, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Urheberrecht einerseits und der unternehmerischen Freiheit, dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten und dem Recht auf freien Empfang oder freie Sendung von Informationen andererseits zu gewährleisten.“ Zitat aus der Pressemitteilung des EuGH: (mehr …)
- KG Berlin: Zur markenrechtlichen Zulässigkeit von Nutzernamen in Social Networks (Facebook, Myspace)veröffentlicht am 24. Mai 2011
KG Berlin, Beschluss vom 01.04.2011, Az. 5 W 71/11
§§ 14 Abs. 2 MarkenG, 15 Abs. 2 MarkenG, 15 Abs. 3 MarkenG, 23 Nr. 2 MarkenGDas KG Berlin hatte darüber zu entscheiden, ob der verwechslungsfähige Name eines Kinos für ein historisch und architektonisch schutzwürdiges Gebäude verwendet werden und unter diesem Namen auch ein Benutzerprofil in einem Social Network wie Facebook eingerichtet werden darf. Das KG erlaubte die Namensnutzung – allerdings nur, weil in dem Gebäude tatsächlich ein bekanntes ehemaliges Stummfilmkino betrieben wurde. Aus dem Zusammenhang des Gebrauchs müsse diese ehemalige Nutzung auch erkennbar bleiben. Eine aktuelle Nutzung als „modernes“ Kino dürfe in dem Gebäude auch nicht aufgenommen werden. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …)