IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 1. Juni 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammNach einem Bericht von Golem, der auf Recherchen des NDR Bezug nimmt, soll die Firma Payment Network AG als Betreiber des Bezahldienstes sofortueberweisung.de die Konten ihrer Nutzer ausgespäht haben. Dabei sollen ohne vorherige Einwilligung der Kunden Kontobewegungen, Umsätze der letzten 30 Tage, der Dispositionskredit sowie die Stände anderer Konten erfasst worden sein. Payment Network habe gegenüber dem NDR erklärt, man führe eine „Kontodeckungsabfrage“ und prüfe den „verfügbaren Rahmen“. Die Payment Network AG hat auf die Berichterstattung reagiert und folgende Erklärung veröffentlicht (auch hier):
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  • veröffentlicht am 26. März 2011

    Laut einer Pressemitteilung des Zahlungssysteme-Anbieters Payment Network AG, welche auch das Zahlungssystem sofortüberweisung.de anbietet, hat das LG Köln das Verfahren giropay GmbH ./. Payment Network AG ausgesetzt, um eine Stellungnahme des Bundeskartellamts abzuwarten. Dieses habe erklärt, so Payment Network, „dass sich die Verdachtsmomente durch die weiteren Ermittlungen erhärtet hätten. Nach jetzigem Stand geht das Kartellamt davon aus, dass die derzeitigen AGB der Banken und Sparkassen nichtig sind, soweit sie bankenunabhängigen Direktüberweisungsverfahren den Marktzutritt verwehren.“ Weiter: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Januar 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDer Internet-Bezahldienst Giropay, hinter dem sich die Postbank, Sparkassen und zahlreiche Raiffeisen- und Volksbanken sammeln, hat nach einem Bericht der Wirtschaftswoche vor dem LG Köln Klage gegen die Payment Network AG, Betreiberin des Bezahldienstes sofortüberweisung.de, erhoben (JavaScript-Link: WiWo). In der Zivilklage wirft Giropay dem Wettbewerber unter anderem vor, Bankkunden zur missbräuchlichen Nutzung ihrer Kennwörter (PIN) sowie Transaktionscodes (TAN) anzustiften, indem diese die Codes bei Nutzung des Dienstes sofortüberweisung.de angeben, und damit die Sicherheit des Internet-Bankings zu gefährden. Der Streitwert ist mit 300.000,00 EUR angegeben. Bereits Ende 2008 hatte die Internethandelsplattform Ebay sofortüberweisung.de ohne Begründung auf die Liste der nicht gestatteten Zahlungssysteme gesetzt und damit faktisch das eigene Zahlsystem PayPal bevorzugt.

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