IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 23. Oktober 2014

    OLG Köln, Urteil vom 29.07.2005, Az. 19 U 4/05
    § 254 BGB, § 631 BGB,
    § 634 BGB

    Das OLG Köln hat entschieden, dass es grundsätzlich Sache des Auftraggebers einer Softwareentwicklung (Besteller) sei, für den Auftragnehmer (z.B. Systemhaus) das für die Programmierung der Software erforderliche Anforderungsprofil zu erstellen. Der Auftragnehmer müsse dann aber daran in der Weise mitwirken, dass er von sich aus die innerbetrieblichen Bedürfnisse, Wünsche und Vorstellungen ermittle, für ihn erkennbare Unklarheiten aufkläre, bei der Formulierung der Bedürfnisse helfe und Organisationsvorschläge zur Problemlösung unterbreite. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 29. Januar 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2008, Az. I-20 U 72/06
    §§ 2 Abs. 1, 8 Abs. 1, Abs. 4 S. 1, 69a Abs. 1,
    69c Nr. 1 und 3, 97 Abs. 1UrhG, §§ 242, 259 BGB

    Das OLG Düsseldorf hatte über den Fall zu entscheiden, dass eine Software von mehreren Programmierern erstellt worden war und sodann Unklarheit über die späteren Vertriebsrechte bestand. Die Düsseldorfer Richter befanden, dass der Programmierer u.a. keinen Anspruch auf Auskunftserteilung bzgl. der Höhe der Einkünfte durch die Beklagte habe. Er sei als bloßer Miturheber der Software nach § 8 Abs. 1 UrhG nicht aktivlegitimiert, von den Beklagten Leistung alleine an sich selbst zu verlangen. Miturheber seien als Gesamthandsgemeinschaft zu qualifizieren und könnten die Ansprüche, die die Verwertung des Werkes beträfen, nur gemeinsam geltend machen. Dies gilt nur dann nicht, wenn der/die Miturheber zugunsten anderer auf die Verwertung ihrer Rechte verzichtet hätte(n). (mehr …)

I