IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 19. Juli 2009

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband wirft diversen Anbietern Sozialer Netzwerke wie mySpace, Facebook, Lokalisten.de, wer-kennt-wen.de und xing.de mangelndes Fair-Play im Umgang mit Kundendaten vor und hat die Anbieter wegen der jeweils verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt. „Die Bedeutung Sozialer Netzwerke nimmt stetig zu. Jetzt müssen die Betreiber ihre Hausaufgaben in Sachen Verbraucherschutz machen„, so Vorstand Gerd Billen. Die Aktion werde  koordiniert vom neuen vzbv-Projekt „Verbraucherrechte in der Digitalen Welt“. In der Kritik stünden Vertragsbedingungen und Datenschutzbestimmungen, die Nutzer benachteiligten und den Betreibern weitgehende Rechte einräumten. Gegenstand der aktuellen Verfahren seien insbesondere Regelungen zur umfassenden Datennutzung und -verarbeitung. Diese erfolgten oft ohne Einwilligung des Nutzers und weit über den eigentlichen Zweck hinaus. „Dem Betreiber alle Rechte – dem Verbraucher bleibt das Schlechte: nach diesem Motto scheinen die Sozialen Netzwerke viel zu häufig zu verfahren„, kommentiert Billen die bisher analysierten Netzwerke. Verbraucher wüssten oft nicht, worauf sie sich mit der Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen und Datenschutzregelungen einlassen. „Sie sind überfordert, sich mit den Bestimmungen inhaltlich genau auseinander zu setzen„, so Carola Elbrecht, Referentin im Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“. Weitreichende Klauseln zur Datenverarbeitung seien selbst dann problematisch, wenn die Anbieter angeben, davon keinen Gebrauch zu machen (Pressemitteilung). Xing hat bereits umfangreiche Nachbesserungen angekündigt.

  • veröffentlicht am 2. Juli 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammUnd wieder eröffnet ein neues soziales Netzwerk die Pforten: Hunch.com. Für all diejenigen, die nicht wissen, was sie wollen. „Hunch“ ist der englische Begriff für „Ahnung“, „Gefühl“; der Ausdruck „not a hunch“ die Umschreibung für „keine Ahnung“. Und genau hier setzt die  Mitgründerin des Projekts Flickr, Caterina Fake, an. (JavaScript-Link: Hunch). Nach Beantwortung eines Multiple-Choice-Tests wird ein anonymes (nicht wirklich, oder?) Persönlichkeitsprofil ermittelt, welches später bei all den Entscheidungen des täglichen Lebens – nehme ich den Murcielago oder doch lieber den 911 GT2?, will ich eine Tochter oder einen Sohn? – Hilfestellung liefern soll.  Welt-online berichtet u.a.: „Allerdings will Hunch in Zukunft über die Programmierschnittstellen (APIs) den Zugriff auf anonymisierte Daten freigeben. Damit könnten Nutzer beispielsweise die Datenbank prüfen nach einer Übereinstimmung von Menschen, die Waffen besitzen und Menschen, die Sportwagen mögen.

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  • veröffentlicht am 30. Juni 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 16.06.2009, Az. 33 O 374/08
    §§ 280 BGB; 101a, 69a, 97 UrhG; 14 MarkenG; 17, 18, 3, 4, 8 UWG

    Nach dieser Entscheidung des LG Köln kann die Nachahmung einer Website nur unter strengen Voraussetzungen verfolgt werden. Eine bloße optische Ähnlichkeit ist dafür nicht ausreichend. Die Klägerin war Betreiberin eines sozialen Internet-Netzwerks in den USA. Zunächst richtete sich dieses nur an Studenten der Harvard-Universität, wurde dann auf die gesamte USA und Kanada ausgeweitet und schließlich Anfang 2008 in einer deutschsprachigen Ausgabe auf den deutschen Markt gebracht. Die Beklagte betrieb seit 2005 mehrere soziale Netzwerke in Deutschland. Die Klägerin warf ihr vor, die optische Gestaltung („look & feel“) in Aufbau und Schriftbild sowie die Funktionalitäten von ihrer Plattform übernommen zu haben (Täuschung über die Herkunft, Ausnutzung der Wertschätzung des Originals) und darüber hinaus unberechtigt den PHP-Quellcode verwendet zu haben. Die Kölner Richter folgten dieser Auffassung nicht.

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