IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 11. Januar 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDer Internet-Bezahldienst Giropay, hinter dem sich die Postbank, Sparkassen und zahlreiche Raiffeisen- und Volksbanken sammeln, hat nach einem Bericht der Wirtschaftswoche vor dem LG Köln Klage gegen die Payment Network AG, Betreiberin des Bezahldienstes sofortüberweisung.de, erhoben (JavaScript-Link: WiWo). In der Zivilklage wirft Giropay dem Wettbewerber unter anderem vor, Bankkunden zur missbräuchlichen Nutzung ihrer Kennwörter (PIN) sowie Transaktionscodes (TAN) anzustiften, indem diese die Codes bei Nutzung des Dienstes sofortüberweisung.de angeben, und damit die Sicherheit des Internet-Bankings zu gefährden. Der Streitwert ist mit 300.000,00 EUR angegeben. Bereits Ende 2008 hatte die Internethandelsplattform Ebay sofortüberweisung.de ohne Begründung auf die Liste der nicht gestatteten Zahlungssysteme gesetzt und damit faktisch das eigene Zahlsystem PayPal bevorzugt.

I