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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. Oktober 2012

    BGH, Urteil vom 25.04.2012, Az. I ZR 235/10
    § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 BGB, Art. 40 Abs. 1 S.1 EGBGB, § 14 Abs. 2 MarkenG, Art. 5 Marken-RL, Art. 9 GMV

    Der BGH hat entschieden, dass ein Spediteur, der im Rahmen eines sog. „durchgehenden Zollschlussverfahrens“ Ware aus dem Ausland annimmt, um es in das (russische) Ausland weiterzutransportieren, nicht gegen das Markenrecht, aber auch nicht gegen das Wettbewerbs- oder Deliktsrecht verstößt. Im vorliegenden Verfahren erreichte am 2007 eine aus Dubai kommende Lieferung von Parfümprodukten den Flughafen Tegel. Auf den Kartons der Lieferung war die Bezeichnung „Clinique Labs“ angebracht. Die Kartons enthielten gefälschte Parfümprodukte, die mit „Clinique happy“ oder „Clinique happy heart“ gekennzeichnet waren. Die in Deutschland ansässige Beklagte sollte diese Ware im Rahmen eines durchgehenden Zollverschlussverfahrens nach Russland transportieren. Der Senat urteilte insbesondere, dass keine wettbewerbsrechtlichen Ansprüche bestünden, weil die Parteien im Hinblick auf die insoweit allein in Betracht kommenden Speditionsleistungen nicht in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stünden. Ein Deliktsanspruch scheitere daran, dass mit dem Bestehen eines russischen Markenrechts kein deutsches Schutzrecht verletzt werde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Juni 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuGH, Urteil vom 21.06.2012, Az. C-5/11
    Art. 34 AEUV, Art. 36 AEUV, Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29,
    106 UrhG, § 108a UrhG, § 27 StGB

    Der EuGH hat entschieden, dass sich ein Spediteur beim Import von italienischen Plagiats-Möbeln wegen Beihilfe zum unerlaubten Verbreiten eines urheberrechtlich geschützten Werks strafbar machen kann. Er behandelte damit eine beliebte Masche beim preisgünstigen Erwerb von hochpreisigen Möbelklassikern, wie etwa Sesseln oder Stühlen: In Italien urheberrechtlich nicht geschützte oder nach der italienischen Rechtsprechung vom Urheberrechtsschutz nicht erfasste Möbel-Klassiker (etwa von de Corbusier, Charles und Ray Eames oder
    Eileen Gray) werden in Italien an der italienischen Grenze zur Abholung bereitgestellt. Interessenten wird sodann ein Spediteur vermittelt, welcher die Ware auf eigenes Betreiben des Interessenten in die Bundesrepublik Deutschland importiert. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Februar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bonn, Beschluss vom 21.07.2010, Az. 30 O 75/10
    §§ 3; 4 Nr. 11 UWG; § 307 BGB

    Das LG Bonn hat – wie bereits zuvor das LG Kiel – entschieden, dass die Einleitung der Widerrufsbelehrung mit „Für Verbraucher im Sinne des §13 BGB gilt: … “ wettbewerbswidrig ist, ohne dass dies allerdings in der Beschlussverfügung näher begründet wurde. Auch wurden die Ausführungen zum Wertersatz beanstandet. Hier dürfte die Formulierung „Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.“ gefehlt haben. Für insgesamt 11 Wettbewerbsverstöße wurde ein Streitwert von 30.000,00 EUR angenommen. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 20. November 2009

    BGH, Urteil vom 17.09.2009, Az. Xa ZR 2/08
    §§ 9, 139 Abs. 1, 140a Abs. 1 PatG

    Der BGH hat entschieden, dass zwar grundsätzlich auch die bloße Ermöglichung oder Förderung von Schutzrechtsverletzungen (z.B. Patent-, Marken-, Urheber- oder Geschmacksmusterverletzung) zu Unterlassungs- und Vernichtungsansprüchen führen kann, den Spediteur aber keine generelle Prüfungspflicht trifft, ob die von ihm transportierte Ware Schutzrechte Dritter verletzt. Der Senat bestätigte damit die BGH-Entscheidung „Taschner/Pertussin II“ (BGH, Urteil vom 15.01.1957, Az. I ZR 56/55, GRUR 1957, 352, 354). Eine Ausnahme gelte für den Fall, dass dem Spediteur „konkrete Anhaltspunkte für eine Schutzrechtsverletzung“ vorliegen.

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