IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. Mai 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG München, Urteil vom 07.05.2015, Az. [derzeit unbekannt]
    § 3 UWG, § 4 Nr. 8 UWG

    Nach Pressemitteilung der GEMA (hier) hat das OLG München am 07.05.2015 entschieden, dass die von YouTube geschalteten sogenannten GEMA-Sperrtafeln (hier) gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoßen. Es werde, so der Senat, bei YouTube-Nutzern der Eindruck erweckt, dass die GEMA den Betreibern der Plattform keine Nutzungslizenzen einräumen wolle und für die Sperrung verantwortlich sei, was nicht den Tatsachen entspreche. Tatsächlich sind den YouTube-Betreibern die Lizenzkosten schlicht zu hoch und die Sperrungen werden durch YouTube selbst vorgenommen.

  • veröffentlicht am 25. Februar 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG München I, Urteil vom 25.02.2014, Az. 1 HK O 1401/13 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 4 Nr. 7 UWG, § 4 Nr. 8 UWG

    Das LG München I hat entschieden, dass die sog. GEMA-Sperrtafeln auf YouTube („Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.“) wettbewerbswidrig sind. Laut Pressemitteilung der GEMA (hier) handele es sich um „illegale Anschwärzung“ und „Herabwürdigung“. Der Text erwecke den unzutreffenden Eindruck, die GEMA sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl die Betreiber der Plattform www.youtube.de die Sperrungen selbst vornähmen.

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