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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 28. November 2012

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 08.11.2012, Az. 6 U 27/11
    § 5 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Herstellerhinweis auf einer Verpackung (hier: Brot), der eine Stadt im Inland angibt und damit den Eindruck erweckt, die Herstellung habe in der Bundesrepublik stattgefunden, keine Irreführungsgefahr begründet, wenn die Herkunft tatsächlich in Italien liegt, wenn dies aus der sonstigen Verpackungsaufmachung deutlich hervorgeht. Vorliegend führe die im Inland ansässige Firma die Aufsicht über die Herstellung, so dass der Hinweis auch nicht objektiv unwahr sei. Dass Verbraucherkreise Wert darauf legten, italienisches Brot aus deutscher Herstellung zu kaufen, sei so unwahrscheinlich, dass jedenfalls keine relevante Irreführungsgefahr vorliege. Zum Volltext der Entscheidung:

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