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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. September 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Saarbrücken, Urteil vom 27.07.2012, Az. 1 U 557/11
    § 14 MarkenG

    Das LG Saarbrücken hat entschieden, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen zwei ähnlichen / identischen Marken besteht, wenn diese auf unterschiedlichen Anwendungsgebieten verwendet werden. Dies wurde auch bejaht, wenn die streitgegenständlichen Marken beide für Möbel verwendet würden, jedoch jeweils ausschließlich auf Spezialgebieten: eine für Küchenmöbel, die andere für Polstermöbel. Diese Untergruppen, für die die Marke jeweils verwendet werde, sei für die Prüfung der Identität / Ähnlichkeit Ausschlag gebend. Nach Ansicht des Gerichts bestehe ein hinreichender Abstand zwischen den beiden Möbelarten.

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