Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Wer (unerkannt) fremde urheberrechtswidrige Inhalte in einem Frame auf der eigenen Website wiedergibt, haftet nichtveröffentlicht am 28. November 2012
OLG Köln, Urteil vom 14.09.2012, Az. 6 U 73/12
§ 3 Abs. 2 UWG, § 4 Nr. 6 UWG, Anhang (zu § 3 Abs. 3) Nr. 28, § 23 UrhG, § 24 Abs. 1 UrhG, § 72 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass derjenige, der eine fremde Website im Rahmen eines sog. Frames auf seiner eigenen Website wiedergibt, nicht für dortige Urheberrechtsverletzungen eines Dritten haftet (wenn ihm diese nicht ausnahmsweise vorher bekannt waren, er also vorsätzlich handelt). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Identischer urheberrechtswidriger Inhalt auf zwei unterschiedlichen .de-Domains gilt als doppelte Rechtsverletzungveröffentlicht am 5. März 2010
LG Düsseldorf, Vergleich vom 16.12.2009, Az. 12 O 131/09
§ 97 Abs. 1, Abs. 2 UrhGDas LG Düsseldorf hat im Rahmen eines protokollierten Vergleichs darauf hingewiesen, dass in der urheberrechtswidrigen Spiegelung von Inhalten auf zwei unterschiedlichen (deutschen) Domains zwei individuelle Rechtsverstöße zu sehen sind. Bei der Spiegelung wird der Inhalt, welcher unter einer Domain vorgehalten wird, in identischer Form unter mindestens einer weiteren Domain vorgehalten. Nicht thematisiert wurde das sog. Re-Routing, bei dem der Nutzer, bei Aufruf einer bestimmten Domain, automatisch auf eine andere Domain umgelenkt wird.
- LG Köln: Wenn die Spiegelung eines fremden Videos die Persönlichkeitsrechte Dritter verletztveröffentlicht am 31. Juli 2009
LG Köln, Urteil vom 10.06.2009, Az. 28 O 173/09
§§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 analog BGB, Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 GGDas LG Köln hatte zu entscheiden, wann ein Video-Portal, welches fremde Videos hostet, für Persönlichkeitsverletzungen, die in solchen fremden Videos begründet sind, haftet. Im vorliegenden Fall wurde eine Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts der Verfügungsklägerin anerkannt. Ob die Verfügungsbeklagte sich die streitgegenständlichen Äußerungen aufgrund der optischen Präsentation zu eigen gemacht habe, könne offen bleiben, da sie jedenfalls infolge ihrer Untätigkeit nach der Löschungsaufforderung als Störerin passivlegitimiert sei. (mehr …)