Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Warnhinweise für Spielzeug müssen mit dem Begriff „Achtung“ eingeleitet werden, anderenfalls ein Wettbewerbsverstoß vorliegtveröffentlicht am 30. August 2013
OLG Hamm, Urteil vom 16.05.2013, Az. 4 U 194/12
§ 7 Abs. 1 der 2. GPSGV, § 11 Abs. 3 der 2. GPSGV, § 11 Abs. 4 der 2. GPSGV; § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass ein Onlinehändler, der Spielzeug verkauft und gemäß § 11 Abs. 3 der 2. GPSGV bestimmte Warnhinweise erteilen muss, diese Warnhinweise mit dem Wort „Achtung“ einleiten muss. Dem Händler ist es nicht freigestellt, andere Begriffe wie z.B. „Sicherheitshinweise“ zu verwenden, anderenfalls er einen Wettbewerbsverstoß begeht und sich der Gefahr einer Abmahnung aussetzt. Der Senat wies ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Verstoß nicht um eine „Bagatelle“, sondern um eine spürbare Beeinträchtigung von Verbraucherinteressen handele. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Dem Begriff „Kaleido“ fehlt für die Ware „Spielzeug“ nicht jede Unterscheidungskraft / Kaleido ist nicht gleich Kaleidoskopveröffentlicht am 16. Mai 2013
BGH, Beschluss vom 22.11.2012, Az. I ZB 72/11
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass dem Zeichen „Kaleido“ für die Ware „Spielzeug“ nicht jegliche Unterscheidungskraft fehlt, so dass dieses als Marke eingetragen werden darf. Ein Verkehrsverständnis, dass das Kennzeichen als Beschreibung für Kaleidoskope verstanden werde, sei aus Sicht des Senats nicht nachvollziehbar. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - BGH: Auch unauthorisierte Modellautos dürfen Marke des Pkw-Originals tragenveröffentlicht am 18. Januar 2010
BGH, Urteil vom 14.01.2010, Az. I ZR 88/08
§ 14 Abs. 2 MarkenG
Der BGH hat aktuell entschieden, dass Hersteller von Spielzeugmodellautos auch die (Bild-)Marke des Herstellers des Originals verwenden dürfen. Der beklagte Modellhersteller hatte ein funkgesteuertes Modell eines Opel Astra vertrieben, welches den bekannten Opel-Blitz am Kühlergrill trug. Darin liege nach Auffassung des Gerichts kein Verstoß gegen die Markenrechte des Rechtsinhabers, da die Hauptfunktion der Marke – nämlich auf die Herkunft eines Produkts hinzuweisen – nicht beeinträchtigt werde. Der BGH ging davon aus, dass der Verkehr die auf einem verkleinerten Abbild eines großen Originalfahrzeugs an der richtigen Stelle angebrachte Marke als einen Teil des Modellfahrzeugs betrachte und keine Rückschlüsse auf den Hersteller dieses Modells ziehe. Er werde ebenfalls keine Betrachtungen über besondere wirtschaftliche oder lizenzrechtliche Beziehungen zwischen Modellhersteller und Originalhersteller anstellen, sondern die Abbildung der Marke lediglich als nachgebildetes Detail der Wirklichkeit verstehen (JavaScript-Link: Pressemitteilung BGH). - OLG Karlsruhe: Verkauf von Soft-Air-Pistolen an Minderjährige kann strafbar seinveröffentlicht am 11. Dezember 2009
OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.04.2007, Az. 1 Ss 75/ 06
§§ 2; 34 Abs. 1 S. 1; 52 Abs. 3 WaffG; § 4 GPSGVDas OLG Karlsruhe hat in einer älteren Pressemitteilung auf einen Beschluss hingewiesen, nach dem der Verkauf von Soft-Air-Pistolen mit einer Bewegungsenergie zwischen 0,08 Joule und 0,5 Joule an Minderjährige strafbar sein kann. Dies gälte jedenfalls für den Fall, dass solche Federdruckpistolen nicht entsprechend der europäischen Spielzeugrichtlinie mit einem CE-Kennzeichen versehen seien. Zum Volltext der Presseerklärung: (mehr …)