Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Hamburg: Domain „test24.de“ beeinträchtigt nicht die Rechte der Stiftung Warentestveröffentlicht am 12. März 2012
OLG Hamburg, Urteil vom 08.02.2007, Az. 3 U 109/06
§ 15 Abs. 2 MarkenGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Registrierung und das Angebot zum Verkauf einer Domain „test24.de“ nicht die Rechte der Stiftung Warentest verletzt. Es bestehe weder eine mittelbare noch eine unmittelbare Verwechslungsgefahr zu den eingetragenen Zeichen der Stiftung. Die Kennzeichen der Stiftung bestünden im Hinblick auf ihren Schutzumfang nicht allgemein in dem Wort „Test“ – ein weit verbreitetes Wort der Umgangssprache ohne Kennzeichnungskraft -, sondern in bestimmten Wort-/Bildmarken und demgemäß in speziell gestalteter Form bzw. in einem entsprechend farblich aufgemachten Zeitschriftentitel. Von diesen Kennzeichen weiche die beanstandete Bezeichnung „test24.de“ in der konkreten Aufmachung auf der Internetseite jedoch hinreichend deutlich ab. Zum Volltext der Entscheidung: