Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Düsseldorf: Esprit E.S. GmbH hat als Namensgeberin kein Recht auf vorzeitige Kündigung des Sponsoringvertrags für die „Esprit-Arena“ in Düsseldorfveröffentlicht am 12. März 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 07.03.2014, Az. 36 O 57/13
§ 314 Abs. 1 S. 1 BGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Esprit E.S. GmbH weiterhin für die Namensgebung der „Esprit-Arena“ Nutzungsentgelte zu entrichten hat und ihr kein Sonderkündigungsrecht zusteht. Damit muss Esprit nach Auskunft von RP Online den mit jährlich 900.000 EUR dotierten Namensgebungsvertrag bis 2019 erfüllen (hier). Zur Pressemitteilung der Kammer Nr. 11/2014 vom 07.03.2014: (mehr …)