Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Frankfurt a.M.: Zur öffentlichen Wahrnehmbarmachung von TV-Sendungen in einer Gaststätteveröffentlicht am 25. Februar 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.01.2015, Az. 11 U 95/14
§ 15 Abs. 2 UrhG, § 22 UrhG, § 31 Abs. 3 UrhG, § 89 UrhG, § 94 UrhG, § 97 UrhG
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine öffentliche Wahrnehmbarmachung von TV-Sendungen in einer Gaststätte im urheberrechtlichen Sinne nicht vorliegt, wenn die Sendung lediglich einem abgrenzbaren Personenkreis zugänglich gemacht und Dritten der Zugang verwehrt werde. Vorliegend sei eine Sportsendung im Fernsehen nur für die Mitglieder eines Dartclubs und einer Skatrunde anzuschauen gewesen, was den vorgenannten Kriterien entspreche. Daher bestehe kein Anspruch gegen den Betreiber der Gaststätte auf Auskunft und Schadensersatz. Zum Volltext der Entscheidung: - BVerwG: Produktplatzierung im „Hasseröder Männer-Camp“ flankierend zu einer Fußballübertragung ist zulässigveröffentlicht am 20. November 2014
BVerwG, Urteil vom 23.07.2014, Az. 6 C 31.13
§ 7 Abs. 7 S. 2 Nr. 3 RStVDas BVerwG hat entschieden, dass der Fernsehsender Sat.1 nicht die Grenzen zulässiger Produktplatzierung überschritten hat, als im Vor- und Nachspann zur Übertragung eines Fußballspiels Liveschaltungen in das „Hasseröder Männer-Camp“ vorgenommen wurden. Produktplatzierungen im Fernsehen seien u.a. bei Sportsendungen zulässig, soweit das Produkt nicht zu sehr herausgestellt werde. Vorliegend seien die geführten Interviews zentrales Thema der Liveschaltungen gewesen, so dass von einer zu starken Fokussierung auf das beworbene Produkt nicht ausgegangen werden könne. Zum Volltext der Entscheidung: