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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

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  • veröffentlicht am 7. September 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Schleswig, Urteil vom 22.05.2012, Az. 3 U 69/11
    §§ 516 ff BGB, §§ 598 ff BGB

    Das OLG Schleswig hat entschieden, dass die Übergabe eines Fahrzeugschlüssels für einen mit einer Schleife geschmückten Sportwagen am Geburtstag nicht zwangsläufig dazu führt, dass der Wagen als Geschenk anzusehen ist. Vorliegend hatte die Erwerberin des Wagens diesen wie oben beschrieben an ihren Freund übergeben, allerdings nicht geäußert, wie dieses zu verstehen sei. Nach Streit und Trennung durfte sie den Wagen zurückholen, da nach Auffassung des Gerichts lediglich eine Leihe vorgelegen habe, die nunmehr gekündigt worden sei. Das „Geschenk“ habe in der Überlassung zur Nutzung des Fahrzeugs bestanden. Zum Text der Pressemitteilung 15/2012:
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