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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. April 2015

    BGH, Urteile vom 16.04.2015, Az. III ZR 204/13 und III ZR 333/13
    § 839 Abs. BGB, Art. 34 S. 1 GG, § 39 Abs. 1 lit. b OBG NRW

    Der BGH hat entschieden, dass die öffentliche Hand nicht zum Schadensersatz verpflichtet ist, nachdem sie einem Gewerbetreibenden die Vermittlung von Sportwetten rechtswidrig untersagt hat, wenn die entsprechende Rechtslage erst zu einem späteren Zeitpunkt gerichtlich (hier: durch den EuGH) geklärt wird. Zur Pressemitteilung Nr. 65/2015 des BGH vom 16.04.2015: (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. September 2011

    BGH, Urteil vom 28.09.2011, Az. I ZR 92/09, I ZR 93/10, I ZR 43/10, I ZR 30/10 und I ZR 189/08
    § 4 Abs. 4 GlüStV, § 5 Abs. 3 GlüStV

    Der BGH hat entschieden, dass das Verbot des Veranstaltens und Vermittelns öffentlicher Glücksspiele im Internet nach § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags vom 1. Januar 2008 (GlüStV) wirksam ist. Es verstoße insbesondere nicht gegen das Recht der Europäischen Union. Zur Pressemitteilung Nr. 150/2011 des Bundesgerichtshofes vom 28.09.2011 im Volltext: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Oktober 2009

    VG Neustadt, Beschluss vom 17.09.2009, Az. 5 L 806/09 u.a.

    Das VG Neustadt hat anlässlich mehrerer Eilverfahren entschieden, dass private Sportwettenbetreiber, die als Annahmestellen für Anbieter aus Wien oder Malta fungieren, ihre Tätigkeit weiter betreiben dürfen. Das Land Rheinland-Pfalz hatte bereits in den Jahren 2007/2008 Untersagungsverfügungen gegen die Annahmestellenbetreiber erwirkt, das VG Neustadt hatte jedoch – bestätigt durch das OVG Rheinland-Pfalz – eine aufschiebende Wirkung der Widersprüche der Betroffenen angeordnet. Nach Änderung des Landesglücksspielgesetzes im Dezember 2008 versuchte das Land Rheinland-Pfalz erneut, die Verfügungen mit sofortiger Wirkung durchzusetzen. Wieder entschied jedoch das VG, dass die Annahmestellen weiter geöffnet bleiben dürfen.

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  • veröffentlicht am 24. September 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBayerischer VGH, Beschluss vom 22.07.2009, Az. 10 CS 09.1184 und 10 CS 09.1185
    §§ § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 3, 9 Abs. 1 S. 2 GlüStV, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 49 EG

    Der Bayerische VGH hat in diesem Urteil ausführlich zur Verfassungsgemäßheit und europarechtlichen Zulässigkeit des deutschen Glücksspielstaatsvertrages ausgeführt und im Rahmen seiner Entscheidung ausgeführt, dass die Erfüllung eines auf ein Bundesland beschränkten Glücksspielverbots nicht unverhältnismäßig ist. Aufgrund von Geolokalisationsprogrammen bestehe ganz allgemein die Möglichkeit, Werbung und Spielangebote räumlich auf die Lizenzbereiche zu beschränken, so dass das Verbot des § 4 Abs. 4 und § 5 Abs. 3 GlüStV auch in räumlicher Hinsicht nicht über das erforderliche Maß hinausgehe (vgl. EuGH vom 24.3.1994, NJW 1994, 2013 – Schindler Rn. 62). Zur weiteren Rechtsprechung des Bayerischen VGH in Rechtsfragen des Glücksspiels vgl. folgende Pressemitteilungen aus dem November und Dezember 2008 (Link: PM1, PM2). (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. August 2009

    VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2009, Az. 27 L 415/09
    §§ 4, 5 GlüStV

    Das VG Düsseldorf hat in dieser Entscheidung ein Verbot zur Veranstaltung und Bewerbung von Sportwetten im Internet im Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigt. Dem Antragsteller fehle eine gültige Erlaubnis für die Veranstaltung von Glücksspielen. Entgeltliche Sportwetten seien per Gesetz und Auffassung des Gerichts als Glücksspiel zu qualifizieren, weil im Rahmen des Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt werde und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhänge. Eine Erlaubnis könne dem Antragsteller auch nicht erteilt werden, da das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet gemäß Glücksspielstaatsvertrag generell verboten sei. Ebenso sei die Werbung für (auch erlaubte) Glücksspiele im Internet generell verboten. Ein vorhandene Gewerbeerlaubnis aus der ehemaligen DDR, die der Antragsteller vorwies, könne diese Verbote nicht außer Kraft setzen, zumal zweifelhaft sei, dass diese Erlaubnis überhaupt Oddset-Wetten erfasse. Aus diesen Gründen wurde sowohl die Untersagungsverfügung an sich als auch deren sofortiger Vollzug vom VG als rechtmäßig bewertet. Die Einreichung einer Klage gegen die Verfügung gewähre keinen Aufschub hinsichtlich der Vollziehung.

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