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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. März 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Mannheim, Urteil vom 11.12.2009, Az. 7 O 343/08
    § 97 Abs. 2 UrhG; § 9 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 10 u. Nr. 11 UWG, § 18 UWG

    Das LG Mannheim hat entschieden, dass ein Werbeslogan nur dann als Sprachwerk urheberrechtlich geschützt ist, wenn er einen hinreichenden schöpferischen Grad der Eigentümlichkeit aufweist und damit eine Durchschnittsgestaltung überragt. Vorliegend wurde dies für den Slogan „Thalia verführt zum Lesen“ verneint. Auch ein wettbewerbsrechtlicher Vorlagenschutz komme nicht in Betracht, da Vorlagen nur konkret in Gegenständen verkörperte oder abstrakt in Beschreibungen oder Zeichnungen dargestellte Hilfsmittel seien, mit deren vorbildgetreuen Einsatz bei der Anfertigung neue Produkte bzw. Waren erstellt werden könnten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. Februar 2015

    LG Köln, Urteil vom 18.12.2014, Az. 14 O 193/14
    § 97 Abs. 1 UrhG, § 13 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass Unterlagen für eine Ausschreibung (hier: Leistungsbeschreibung und Dienstleistungsangebot als Ausschreibungsunterlagen für das Vergabeverfahren „Bewachung“) wegen mangelnder Schöpfungshöhe keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Bei Gebrauchstexten wie im vorliegenden Fall könne zwar in Einzelfällen eine Schutzfähigkeit zu bejahen sein, wenn sie sich wegen ihres gedanklichen Konzepts von gebräuchlichen Standardformulierungen betreffend technische Produkte abheben. Dies sei vorliegend jedoch nicht der Fall gewesen. Beschränke sich die schöpferische Kraft eines Schriftwerkes allein auf den innovativen Charakter seines Inhalts, komme urheberrechtlicher Schutz nicht in Betracht. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 26. November 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 02.10.2014, Az. 14 O 333/13
    § 97 Abs. 1 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass militärische Lagepläne, wie sie die Bundeswehr / das Verteidigungsministerium als „Unterrichtung des Parlaments“ (UdP) vorlegt, urheberrechtlich geschützt sind. Daher könne eine Zeitung, die „geleakte“ UdPs online gestellt hatte, auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Zwar bestehe kein Schutz der inhaltlichen Informationen als Sprachwerk, da es sich dabei um eine Sammlung von Fakten und Tatsachen handele. Jedoch weise die Darstellungsform (Aufbau und Aufbereitung) eine hinreichende geistige Schöpfungshöhe auf. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. Juli 2013

    BGH, Urteil vom 17.07.2013, Az. I ZR 52/12
    § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 24 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass der Discounter Penny durch den Vertrieb eines „Pippi Langstrumpf“-Karnevalskostüms nicht gegen die urheberrechtlichen Nutzungsrechte der Saltkråkan A/B an dem Sprachwerk bzw. der literarischen Figur „Pippi Langstrumpf“ verstößt. Zur Pressemitteilung Nr. 127/2013: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Dezember 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Beschluss vom 08.11.2012, Az. 308 O 388/12
    § 97 UrhG, § 19a UrhG, § 17 UrhG; § 890 ZPO

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass Interviewfragen als Sprachwerk urheberrechtlich geschützt sein können und die ungenehmigte Veröffentlichung im Internet zu einem Unterlassungsanspruch des Urhebers führt. Die vorliegenden streitgegenständlichen Fragen wiesen vielfache Möglichkeiten der Formulierung auf und seien aufgrund ihrer prägnanten sprachlichen Gestaltung, ihres inhaltlichen Aufbaus und ihrer individuellen Zusammenstellung urheberrechtlich geschützt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 12. Oktober 2012

    OLG Hamburg, Beschluss vom 26.04.2010, Az. 5 U 160/08
    § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 2 Abs. 2 UrhG

    Das OLG Hamburg hat in diesem Hinweisbeschluss darauf hingewiesen, dass der Refrain eines Liedes, der aus wenigen Worten oder einem Satz besteht, nicht isoliert als Sprachwerk dem Urheberrechtsschutz unterfällt, auch wenn er über einen gewissen Grad an Originalität verfügt. Der vom Kläger erdachten Textzeile „alles ist gut so lange du wild bist“ fehle es an der erforderlichen Schöpfungshöhe. Auch dass es sich bei der Zeile um den oft wiederholten Refrain eines Liedes handele, besage nichts zur erforderlichen Schöpfungshöhe, insbesondere, weil häufig gerade derartige Textzeilen trotz ihrer überragenden Bekanntheit banale sprachliche Aussagen enthielten. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 7. November 2008

    LG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2007, Az. 12 O 194/06
    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1; Abs. 2, § 49 Abs. 2 UrhG

    Laut einer Entscheidung des LG Düsseldorf kommt einer Tagesnachricht, insbesondere kurzen Teilen davon, nicht immer urheberrechtlicher Schutz zu. Im zu entscheidenden Fall hatte die Beklagte jeweils wenige Sätze oder Textpassagen von Meldungen, die von der Klägerin herausgebracht worden waren, übernommen oder zitiert und dabei auf die Klägerin als Quelle hingewiesen. Unter Einbeziehung der übernommenen Texte hatte die Beklagte eigene Meldungen oder Kommentare veröffentlicht. Das Gericht war der Auffassung, dass die „kurzen Textpassagen ihrerseits nicht die Anforderungen an eine urheberrechtliche Schutzfähigkeit einer sprachlichen Gestaltung erfüllen. Die konkrete entlehnte Textpassage muss indes für sich selbst die persönliche geistige Schöpfung darstellen.“ Bei Nachrichtenmeldungen, die lediglich eine Wiedergabe tatsächlicher Geschehnisse unter Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten sind, liegt nach Ansicht des Gerichts keine eigenschöpferische Gedankengestaltung zu Grunde.

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