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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 1. März 2013

    OLG Frankfurt, Urteil vom 19.02.2013, Az. 6 U 28/12
    § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entscheiden, dass die Werbung eines Inhabers einer Heilpraktikerschule mit der Bezeichnung „Heilpraktikerschule Dr. XY“ wettbewerbswidrig ist, wenn der Hinweis fehlt, dass der geführte Doktortitel auf dem Gebiet der Chemie erworben wurde. Die Wettbewerbszentrale war der Rechtsansicht, dass ohne Erläuterung Interessenten einer Heilpraktikerausbildung der Fehlvorstellung erlägen, es handele sich um einen Doktor der Medizin. Der Wettbewerbsverstoß sei auch spürbar, da für die Zulassung zum Heilpraktiker eine Prüfung abzulegen sei, welche eine Vielzahl medizinischer Fächer umfasse, z.B. Anatomie, Physiologie oder Kenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre. Die Revision wurde nicht zugelassen.

  • veröffentlicht am 22. Januar 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Flensburg, Beschluss vom 03.01.2013, Az. 6 O 1/13
    § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG

    Das LG Flensburg hat entschieden, dass eine Elektronikmarktkette Flachbild-LED-Fernseher nicht mit einem Hinweis auf einen dreifachen Satelliten-Tuner (DVB-T-, DVB-C und DVB-S Tuner) zu 949,00 EUR anbieten darf, wenn das entsprechende Gerät nicht alle drei genannten Tuner enthält. Die Elektronikmarktkette hatte einem entgeisterten Kunden erklärt, dass seine Anfahrt über 120 km durchaus noch von Erfolg gekrönt sein könne, wenn er weitere 200,00 EUR in eine technisch höherwertige Variante des beworbenen High-Tech-Objekts zu investieren bereit sei, welches den 3fach-Tuner aufwies. Hiervon nahm der Kunde indes Abstand und verkürzte denselben zur Wettbewerbszentrale. Gegenüber dieser verweigerte die Elektronikmarktkette eine Unterlassungserklärung mit dem Argument, der Wettbewerbsverstoß sei keine „spürbare Beeinträchtigung“, wie sie § 3 Abs. 1 UWG vorsehe. (mehr …)

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